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Schlappe für Berliner Vermieter

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts spielt den Befürwortern des Berliner Mietendeckels in die Karten. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen.

Seit 23. Februar sind in Berlin die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Foto: dpa
Seit 23. Februar sind in Berlin die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel abgelehnt. Damit können Neuregelungen zu möglichen Mietsenkungen planmäßig am 23. November in Kraft treten (Az. 1 BvR 972/20).

Die Richter begründeten ihre Entscheidung am Donnerstag damit, dass „kein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht“ bestehe, der einen Stopp der Vorschriften rechtfertigen würde.

Seit 23. Februar sind die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten.

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Die zweite Stufe greift laut Gericht neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes am 22. November: Dann müssen Vermieter auch bei Altverträgen die Mieten senken, sofern sie mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen. Betroffen sind laut Medienberichten mehr als 300.000 Vermieter. Der Eilantrag wurde eingereicht von einer Gesellschaft, die in Berlin 24 Wohnungen vermietet. Bei 13 davon müssten nun die Mieten gesenkt werden.

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) erklärte, die Regelung zur Mietabsenkung trete wie geplant in Kraft. „Die heutige Gerichtsentscheidung bestärkt uns in der Entscheidung, am eingeschlagenen wohnungspolitischen Kurs dieses Senats festzuhalten und weiterhin entschieden gegen die rasante Preisentwicklung auf dem Berliner Mietenmarkt vorzugehen.“

Die Wohnungswirtschaft kritisiert den Schritt. „Berlin braucht neue Wohnungen. Der Mietendeckel ist der falsche Weg, denn er verbessert die angespannte Situation nicht“, erklärte eine Sprecherin von Vonovia. Die Konkurrentin Deutsche Wohnen, die in Berlin noch mehr Wohnungen vermietet, wollte sich nicht zu der Entscheidung in Karlsruhe äußern.

Auch nach der Ablehnung des Eilantrags bleiben mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den Mietendeckel anhängig. Wann das Gericht im Hauptsacheverfahren über diese entscheiden wird, ist noch offen. Falls die Karlsruher Richter zu dem Ergebnis kommen sollten, dass die Mietsenkung in Altverträgen verfassungswidrig war, könnten Vermieter Geld zurückfordern.