Sittenwidriges, "wucherähnliches Rechtsgeschäft": Ex-RBB-Direktorin muss nach Gerichtsurteil auf 1,8 Millionen Euro Ruhegeld verzichten

Die Ex-Direktoren Hagen Brandstäter und Susann Lange streiten sich mit dem RBB um ihre Versorgung. - Copyright: Jens Kalaene/dpa/Jörg Carstensen/picture alliance/Getty Images / amphotora

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Es waren ungewöhnliche Szenen, die sich in Saal 334 des Berliner Arbeitsgerichts abspielten: Susann Lange hatte gegen ihren Rauswurf als Juristische Direktorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) geklagt. Doch zur Verhandlung an diesem Mittwoch erschien Lange selbst nicht. Und auch ihre Anstellung bei dem öffentlich-rechtlichen Sender löste sich plötzlich in Luft auf.

Richter Simon Coenen erklärte den Dienstvertrag der früheren Top-Managerin für sittenwidrig und damit für nichtig. Rechtlich bedeutet das: Für Lange existierte der lukrative Kontrakt quasi nie. Grund sind die üppigen Versorgungsansprüche.

Coenen sprach von einem "wucherähnlichen Rechtsgeschäft", die Leistungen des Senders stünden in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung. Die Regelungen seien "zu günstig für die Klägerin und zu teuer" für den RBB, sagte der Richter.

Ihr Vertrag sicherte der Ex-Direktorin ab dem Tag ihres Ausscheidens ein lebenslanges Ruhegeld zu. Bis zum Rentenalter hätten sich die Zahlungen auf 1,8 Millionen Euro summiert. Jährlich hätte die Juristin einen Betrag von 100.000 Euro ohne Anrechnung dazuverdienen können. Auch diese Zahlungen wollte sich die ehemalige Führungskraft mithilfe ihrer Klage sichern.

Auftrag des RBB laut Richter "nicht in erster Linie, hohe Gehälter zu zahlen"

Die Ruhegelder werden in der Regel damit begründet, dass die Direktorenposten zeitlich begrenzt und unsicherer sind als eine Festanstellung. Coenen rechnete jedoch vor, dass Lange als Angestellte nach 19 Jahren mit einer Abfindung von 150.000 Euro hätte rechnen können. Das sei nicht einmal zehn Prozent dessen, was ihr in den nächsten Jahren an Ruhegeld zugestanden hätte, so der Richter.

"Wir haben es zu tun mit einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt", sagte Coenen. Der RBB ist wie Behörden an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden, wie zuletzt auch die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg betonten. Die Aufgabe des Senders bestehe "nicht in erster Linie darin, hohe Gehälter zu zahlen", sondern in einem umfangreichen und vielfältigen Programm, so der Arbeitsrichter.

Richter: "Da ist einfach Geld verschwendet worden"

Da der Vertrag mit Lange für die Kammer nichtig ist, bedarf es formal auch keiner Kündigung. Dennoch führte Coenen aus, welche Kündigungsgründe das Gericht als überzeugend angesehen hätte. Zum einen ging es um einen dreiseitigen Aufhebungsvertrag mit dem Ex-Chef der Tochterfirma RBB Media.

Der Sender hatte den Manager loswerden wollen. Die RBB-Spitze gewährte ihm ein Übergangsgeld von 880.000 Euro. Das Gericht sieht bei diesem Deal eine Pflichtverletzung bei Lange, denn "sie hätte stärker intervenieren können, damit es zu einem solchen Abschluss nicht kommt", wie Coenen sagte. Das reiche für eine fristlose Kündigung.

Zum anderen ließ sich die Juristische Direktorin für den Vorsitz des RBB innerhalb der ARD eine Zulage zahlen – allerdings schon ein halbes Jahr, bevor der Sender die Führung im Senderverbund übernahm. "Da ist einfach Geld verschwendet worden", sagte der Richter. Für diese Zeit soll Lange nun auch 8500 Euro nebst Zinsen an den RBB zurückzahlen. Der Sender hatte im Rahmen einer Widerklage insgesamt 30.000 Euro von ihr gefordert.

Lange könne in Berufung gehen und das Urteil anfechten

Doch unterm Strich steht, dass der Vertrag so hätte nicht geschlossen werden dürfen. Daher wies das Arbeitsgericht die Klage der Ex-Direktorin auch ab. Sowohl Lange als auch ihr früherer Arbeitgeber können nun in Berufung gehen – das dürfte mehr als spannend werden.

Denn das Berliner Arbeitsgericht hatte zuvor den Dienstvertrag des früheren Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter wegen der Ruhegeldregelungen ebenfalls für sittenwidrig erklärt. Bereits diese Entscheidung hatte Experten aufhorchen lassen.

"Sittenwidrig – das ist die größte Ohrfeige, die du bekommen kannst", sagte Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. "Das ist sozusagen rechtswidrig hoch zehn." Und in der Rechtssprechung „absolut exotisch“, so Wolf Reuter, ebenfalls Arbeitsrechtler.

"Das Ungewöhnliche ist, dass der ganze Arbeitsvertrag nichtig ist. Ich habe keinen Fall im Arbeitsrecht gefunden, in dem das in dieser Form schon einmal passiert wäre", hatte Reuter vor der jetzigen Entscheidung gesagt. Nach dem Urteil im Fall Brandstäter bekräftigt die Entscheidung zu Lange diese Rechtsauffassung.

Sollten die geschassten RBB-Direktoren weiter bis vors Bundesarbeitsgericht ziehen, könnten ein bis eineinhalb Jahre vergehen, ehe eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, schätzt Reuter. Momentan sind Anwälte in ihrer Bewertung noch zurückhaltend. Denn abgesehen von einer Pressemitteilung zu Brandstäter fehlt es an näheren Informationen zu den Urteilsgründen.

Trotzdem sagte Anwalt Croset schon nach dem Brandstäter-Urteil zu möglichen Folgen für den RBB und andere Anstalten, bei denen es noch Ruhegelder gibt: "Tätig werden und prüfen müsste ein Sender sofort, zum Beispiel eine Kanzlei beauftragen, die ein Gutachten schreibt. Ich würde im Zweifelsfall empfehlen, auf Basis der unklaren Lage zunächst weitere Zahlungen einzubehalten."