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"Schlampigkeit hat System" — Verbraucherzentrale verklagt Aldi Nord wegen fehlender und falscher Preisangaben

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gegen eine Regionalgesellschaft von Aldi Nord Klage eingereicht. Grund dafür war die fehlende Kennzeichnung von Grundpreisen auf den Preisschildern. Das berichten die „Lebensmittelzeitung“ (LZ) sowie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ).

Konkret klagt die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Itzehoe gegen die Regionalgesellschaft Horst und zwar wegen eines veganen Aufschnitts. Dessen 70-Gramm-Plastikpackung werde in mindestens zwei Hamburger Filialen ohne Grundpreisangabe verkauft. Die Verbraucherschützer hätten sich zur Klage entschieden, nachdem Aldi Nord sich geweigert hatte, für den fehlenden Grundpreis eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, heißt es in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus haben die Verbraucherschützer der Hansestadt viele weitere Verstöße bei den Preisangaben festgestellt. In fünf überprüften Hamburger Filialen seien es mehr als 100 gewesen.

Wie die SZ berichtet, weist Aldi die Vorwürfe von sich. Die Klage sei dem Unternehmen bis heute nicht zugestellt worden. Daher könne man inhaltlich nicht dazu Stellung nehmen.

Verbraucherzentrale: Fehlende oder verwirrende Preisangaben haben System

Grundpreise sind dafür da, den direkten Preisvergleich zwischen zwei Produkten zu ermöglichen. Neben dem Verkaufspreis muss laut Preisangabeverordnung also bei fast allen Produkten auch der Kilogramm- oder Literpreis angegeben werden. Dem Hamburger Verbraucherschützer Armin Valet zufolge, halte man es bei Aldi Nord damit allerdings nicht sonderlich genau: „Es gab fehlende Grundpreise, falsche Grundpreise, fehlende und falsche Preisschilder, auch vereinzelt irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie verwirrende Angaben mit Beispielpreisen auf dem Preisschild“, sagte er in der Pressemitteilung. In der Branche gelte das als Kavaliersdelikt, weil Discounter wüssten, dass eigentlich niemand die Grundpreise kontrolliere. Bei Aldi sei jedoch klar: „Die Schlampigkeit hat System“

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Aldi Nord selbst argumentiert der SZ zufolge im konkreten Fall anders. Dem Discounter zufolge würde die Preisangabeverordnung beim umstrittenen veganen Aufschnitt schlicht nicht greifen. Denn das Produkt werde als Packung angeboten. Die Kennzeichnungspflicht gelte jedoch nur, wenn ein Produkt unter anderem nach Gewicht angeboten werde. Außerdem habe der Discounter argumentiert, dass bisher noch keine einzige Kundenbeschwerde dazu eingegangen sei.

Bereits im April war Aldi Nord wegen sogenannter „Beispielpreise“ bei Obst und Gemüse in die Kritik geraten. Die LZ hatte hierzu berichtet. Anstatt bei loser Ware den Grundpreis pro Kilogramm deutlich auszuweisen, bezog sich der groß aufgedruckte Preis auf Beispielmengen, etwa auf „z.B. 250 Gramm“. Der Kilopreis hingegen stehe nur sehr klein gedruckt daneben. Auch hier hatte die Verbraucherzentrale mangelnde Preisklarheit beklagt, so die LZ.

sb