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Scheuer lehnt Kooperation mit Maut-Ermittlungsbeauftragtem ab

BERLIN (dpa-AFX) - Neue Aufregung bei der Aufarbeitung der gescheiterten Pkw-Maut: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat eine Zusammenarbeit mit einem vom Untersuchungsausschuss des Bundestags eingesetzten Ermittlungsbeauftragten abgelehnt. Das geht aus einem Schreiben von Scheuers Anwalt hervor, das der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vorlag. Die Opposition warf Scheuer vor, er wolle etwas verheimlichen.

Bei der Zusammenarbeit ging es um eine Sichtung von E-Mail-Postfächern Scheuers, die ihm als Bundestagsabgeordneter zur Verfügung stehen, durch den Ermittlungsbeauftragten Jerzy Montag. Montag schrieb nun an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, er sehe keine Möglichkeit mehr, als Ermittlungsbeauftragter tätig zu sein.

In dem Schreiben von Scheuers Anwalt wird auf eine bereits erfolgte Herausgabe von Korrespondenz aus dem Abgeordnetenpostfach an den Untersuchungsausschusses verwiesen. Scheuer stimme dem mit einer Sichtung einhergehenden "umfänglichen Eingriff in seine verfassungsrechtlich garantieren Rechte als Bundesabgeordneter" nicht zu.

Aus der Opposition kam heftige Kritik: "Herr Scheuer mauert in Sachen E-Mails weiterhin mit allen Mitteln, scheinbar hat er etwas zu verbergen", sagte der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic. "Er hat kein Recht, dem Ermittlungsbeauftragten generell die Zusammenarbeit zu verweigern. Ein solches Verhalten ist eines Ministers unwürdig, er bricht damit auch sein eigenes Wort." Luksic brachte eine Sondersitzung des Untersuchungsausschusses ins Spiel.

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Der Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer sagte: "Nur wer etwas zu verheimlichen hat, arbeitet nicht mit dem Ermittlungsbeauftragten zusammen." Er gehe davon aus, dass der Minister die "unschönen Dinge" zur Pkw-Maut über seine Abgeordnetenadresse geregelt habe, und dass er da niemanden reingucken lassen wolle.

Das deutsche Modell für eine Pkw-Maut scheiterte im Sommer 2019 vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Opposition wirft Scheuer unter anderem vor, Verträge abgeschlossen zu haben, bevor Rechtssicherheit bestand. Die vorgesehenen Betreiber fordern 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge direkt nach dem Urteil gekündigt hatte. Scheuer weist die Vorwürfe zurück.