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Schadenersatz: Vermieter muss Mieter Beschädigung nachweisen

Geht der Rollladen kaputt, stellt sich oft die Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen?
Geht der Rollladen kaputt, stellt sich oft die Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Wer haftet für einen Schaden - Vermieter oder Mieter? Oft sind sich beide Seiten über diese Frage nicht einig. Ein Urteil zeigt: Ein Vermieter kann dem Mieter nicht einfach die Verantwortung zuschieben.

Stuttgart (dpa/tmn) - Vermieter müssen nachweisen können, dass eine Mietpartei einen Schaden verursacht hat. Andernfalls kann kein Schadenersatz verlangt werden, wie ein Urteil des Landgerichts Stuttgart zeigt (Az.: 32 C 2844/19), über das die Zeitschrift «Wohnungswirtschaft und Mietrecht» des Deutschen Mieterbundes berichtet. Denn bei strittigen Sachverhalten trägt die Vermieterpartei die Beweislast.

In dem verhandelten Fall stritten Mieter und Vermieter um die Kosten für die Reparatur eines Rollladens. Die Vermieter machten vor Gericht Schadenersatz wegen Beschädigung geltend und wollten die Kosten für die Notreparatur in Höhe von rund 230 Euro und die Kosten für weitere Reparaturen in Höhe von rund 550 Euro vom Mieter erstattet bekommen. Dieser wies dies zurück. Der Rollladen sei jederzeit bestimmungsgemäß benutzt worden. Die Ursache für den Schaden sei ein Defekt in der Rollladenmechanik, auf die der Mieter keinen Zugriff habe.

Das Urteil: Die Vermieter haben hier keinen Anspruch auf Schadenersatz. Denn in strittigen Fällen liege die Beweislast, dass die Schadensursache im Obhutsbereich des Mieters liege, beim Vermieter. Hierfür müsse der Vermieter die Möglichkeit anderer Schadensquellen entkräften. Der Vermieter habe aber hier nicht nachgewiesen, dass der Schaden nicht auf Verschleiß beruht. Aufgrund des Alters des Rollladens von mehr als 20 Jahren ist ein Verschleiß der Mechanik allerdings naheliegend.