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Sauber, grün – und teuer

Die BaFin will stärker gegen Geldwäsche vorgehen und die nachhaltige Finanzwirtschaft fördern. Klingt gut, hat aber unangenehme Nebenwirkungen – vor allem für Bankkunden.

Die Bons beim Bäcker waren der Anfang. Seit diesem Jahr bekommt man zu jedem Brötchen eine Rechnung auf Thermopapier in die Hände gedrückt. Welch ein Wahnsinn, schimpfen Unternehmen und Konsumenten gleichermaßen. Und manche greifen bereits zu Gegenmaßnahmen – wie ein Bäcker aus Bayern, der den Bon aus Zuckerguss schuf, auf einem Krapfen zur Karnevalszeit.

Bei allem Unmut, die Zettelwirtschaft hat schon einen Sinn: Sie soll die bisher durchaus gängige Praxis von Schwarzgeschäften in der Gastronomie verhindern und es erschweren, größere Summen an Geld zu waschen.

Soweit, so lästig, so gut? Nicht ganz. Denn im Kampf gegen Finanzkriminalität werden nach den Kassensystemen künftig auch die Bankkonten unter strengerer Beobachtung stehen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat angekündigt, in diesem Jahr Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärker zu verfolgen und den Geldfluss auf den Konten der Banken stärker zu überprüfen.

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Wer nun denkt, dass das redliche Bankkunden ja wohl nicht weiter interessieren muss, liegt leider falsch. Ein einfaches Beispiel: Der nette italienische Restaurantbetreiber, der buchhalterisch bisher alles einwandfrei abgerechnet und versteuert hat, erbt eines Tages von seiner verstorbenen Mutter eine größere Summe. Ein beflissener Bankangestellter registriert auf seinem Konto einen ungewöhnlich hohen Geldeingang, erinnert sich sofort an die Ankündigung seiner Aufsichtsbehörde, will ja keine Sonderprüfung riskieren und sperrt erstmal das Konto. Begründung: Verdacht auf Geldwäsche.

Der Restaurantbetreiber muss nun innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachweisen, woher das Geld stammt. Wenn er Pech hat, arbeiten die Behörden in Italien nicht schnell genug. Die Bank kündigt das Konto. Dagegen sind Kunden machtlos. Sie erfahren noch nicht einmal den Grund für die Kündigung. Denn einen Verdacht auf Geldwäsche darf die Bank nur gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde äußern.

So gut und hilfreich die Ankündigung der BaFin also ist, in der Praxis trifft das Ansinnen wie so oft auf Mitarbeiter, die ihren Dienst lieber nach vorauseilendem Gehorsam leisten. Motto: Kein Risiko, keine Probleme. Denn rechtlich ist keine Bank gezwungen, in einem Verdachtsfall sofort das Konto zu sperren. Anders als bei einer Prüfung des Finanzamts oder der Sozialversicherung lassen sich aber bei einer BaFin-Sonderprüfung die Bücher respektive Konten nicht schnell aufräumen. Da sich kein Geldinstitut ein Mafia-Image leisten will, reagieren viele aus Angst vor Sonderprüfungen lieber zu schnell als gar nicht.

Einen weiteren Schwerpunkt legt die Finanzaufsicht in diesem Jahr auf die Rahmensetzung für nachhaltige Investitionen. Seit dies klar ist, setzen die großen Unternehmensberatungen fleißig Nachhaltigkeitsstrategien für ihre Auftraggeber auf. Mit der Ankündigung der BaFin sind die Anbieter von Geldanlagen in Zukunft stärker in der Pflicht, ökologisch wertvolle Investitionsmöglichkeiten in ihr Portfolio aufzunehmen. Grüner Etikettenschwindel soll so erschwert werden.

Für Anleger, die Interesse an ökologischen und nachhaltigen Investments haben, mag das gut klingen. In der Praxis bleibt nur ein kleines Problem: Noch weiß niemand genau, welche Kriterien Aufsichtsbehörden wie die BaFin oder auf europäischer Ebene die European Securities and Markets Authority (ESMA) für nachhaltige Anlagen vorgeben werden. Die sollen spätestens bis zum nächsten Jahr definiert werden. Sobald die Regularien klar sind, werden die Unternehmensberater ihre Strategien zwangsweise nachbessern müssen, da sie die Details der Regelungen bislang nicht kannten. Und für die Anpassungen kassieren sie selbstverständlich erneut ein Honorar. Diese Mehrkosten werden am Ende gerne an die Anleger weitergegeben. Die neue Transparenz in der Nachhaltigkeitsstrategie könnte somit unnötig teuer werden. Daran ändern leider auch noch so begrüßenswerte Maßnahmen der Aufsichtsbehörden nichts.