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Sanktionen gegen Iran: UN-Gericht weist Einspruch der USA ab

DEN HAAG (dpa-AFX) - Die USA haben im Konflikt mit dem Iran um die von Washington verhängten Sanktionen erneut eine Schlappe vor dem Internationalen Gerichtshof erlitten. Das höchste UN-Gericht wies am Mittwoch in Den Haag die Beschwerden der USA gegen eine Klage des Irans ab. Die Klage Teherans sei zulässig und das Gericht in der Sache auch zuständig, befanden die Richter in Den Haag. Der Iran hatte 2018 wegen der Sanktionen Klage gegen die USA eingereicht.

Bereits 2018 hatte das Gericht die USA mit einer einstweiligen Verfügung verurteilt, einige Sanktionen sofort aufzuheben. Dabei ging es um Maßnahmen, die die humanitäre Hilfe und die Sicherheit des Flugverkehrs bedrohten.

Die USA hatten unter dem damaligen Präsidenten Donald Trump das internationale Atomabkommen mit dem Iran einseitig gekündigt und Sanktionen in Kraft gesetzt. Der Iran hatte die USA daraufhin vor dem UN-Gericht verklagt und sich dabei auf ein Freundschaftsabkommen beider Staaten von 1955 berufen. Die USA aber hatten argumentiert, das Gericht sei nicht zuständig und der Streit habe auch nichts mit dem Freundschaftsabkommen zu tun. Doch das wiesen die Richter nun zurück.

Die Entscheidung des UN-Gerichts ist bindend, stellt aber keine Vorentscheidung im Hauptverfahren dar. Wann das Hauptverfahren beginnen wird, ist noch nicht festgelegt worden. Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof können Jahre dauern.