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Sanierer warnen vor Risiko unwissentlicher Insolvenzverschleppung

HALLE/BERLIN (dpa-AFX) - Führende Sanierungsexperten haben davor gewarnt, dass sich Unternehmer in der aktuellen Corona-Krise trotz Ausnahmen bei der Insolvenzantragspflicht unwissentlich strafbar machen. Bei vielen Unternehmen sei noch nicht angekommen, dass sie Gefahr laufen, in die Haftung zu rutschen, wenn die staatlichen Hilfen nicht ausreichen oder sie nicht unter die Ausnahmeregelung fallen, sagte der Chef des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands, Christoph Niering, der Deutschen Presse-Agentur. Es sei eine wichtige Aufgabe für Steuer- und Rechtsberater, die Unternehmer darüber aufzuklären.

Auch der Jurist Lucas Flöther weist auf dieses Risiko hin. Es bestehe die Gefahr, dass viele Verantwortliche immer noch davon ausgingen, dass die Antragspflichten bei Insolvenz generell ausgesetzt seien, sagte der Sprecher der im Gravenbrucher Kreis zusammengeschlossenen führenden Insolvenzverwalter der dpa. Sollten die betreffenden Unternehmen später noch Insolvenz anmelden müssen, werde rückwirkend ein verspäteter Antrag und der Verdacht auf Insolvenzverschleppung geprüft. Das könne die Unternehmer teuer zu stehen kommen.

Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung wegen der nicht absehbaren negativen Folgen die Pflicht, Insolvenz anzumelden, für alle ausgesetzt. Wer zahlungsunfähig ist, muss seit Oktober wieder den Gang zum Gericht antreten. Für überschuldete Firmen gilt das seit Jahresanfang. Ausnahmen gibt es nur für jene, die bisher vergeblich auf Corona-Hilfen warten. Auch weitere Hilfsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld, Darlehen und finanzielle Hilfen für auf staatliche Verordnung geschlossene Betriebe sollen eine Pleitewelle verhindern. Bisherigen Erhebungen zufolge ging der Plan auf. So schätzte die Wirtschaftsauskunftei Creditreform Anfang Dezember, dass 2020 rund 16 300 Betriebe pleite gehen. Das wären 13,4 Prozent weniger als 2019.