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Sammelklage gegen Energie-Discounter Stromio macht Fortschritte

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Sammelklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen den Energie-Discounter Stromio macht Fortschritte. Nachdem das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer am Dienstag im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt machte, können ehemalige Kundinnen und Kunden des Stromversorgers jetzt ihre Ansprüche zur Eintragung in das Register anmelden.

Die Verbraucherzentrale hatte Stromio vor dem Oberlandesgericht Hamm verklagt, weil der Discounter einseitig Tausende Stromlieferverträge mit Privatkunden gekündigt hat. "Nach unserer Ansicht sind Preiserhöhungen auf dem Beschaffungsmarkt kein rechtlich zulässiger Grund, um sich seiner vertraglichen Pflichten zu entledigen", sagte Vorstand Philipp Wendt damals. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass der Schaden der Kunden sich aus der Differenz zwischen den ursprünglichen Stromio-Verträgen und den meist höheren Rechnungen der Grundversorger ergibt, bei denen diese nach der Kündigung gelandet sind.

Das Unternehmen wies die Vorwürfe allerdings zurück. "Die jüngsten Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen hat es so noch nicht gegeben und waren auch aus der Sicht unserer Mandantin in diesem Ausmaß nicht vorherzusehen", teilte eine Anwaltskanzlei im Auftrag von Stromio im Mai mit. "Unsere Mandantin bedauert es ausdrücklich, dass Stromlieferverträge aufgrund der historisch einmaligen Preisexplosionen am Energiemarkt gekündigt werden mussten."

Den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich an der Sammelklage beteiligen wollen, stellt das BfJ auf seiner Homepage ein Anmeldeformular zur Verfügung. Betroffene, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern.