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Sachsen will besseren Markenschutz für Uhrenhersteller aus Glashütte

DRESDEN/GLASHÜTTE (dpa-AFX) - Sachsen will einen besseren Markenschutz für Uhrenhersteller aus Glashütte. Demnach soll künftig die Herkunftsangabe "Glashütte" nur für solche Uhren benutzt werden dürfen, bei denen in allen wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung in Glashütte erzielt wurde, wie das sächsische Justizministerium am Dienstag mitteilte. Bestimmte Schritte der Produktion müssen in der Kleinstadt nahe Dresden erfolgen.

"Die Uhrenherstellung in Glashütte ist weltberühmt. Sie steht für höchste Uhrmacherkunst. Wir sind der Auffassung, dass die Glashütter Tradition einen besonderen Schutz verdient", sagte die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne). Eine Verordnung zum Schutz der Herkunftsbezeichnung sei zugleich eine Auszeichnung für die Menschen der Region, die diese Erfolgsgeschichte geschrieben haben und in Zukunft weiter schreiben werden.

Nach Angaben des Ministeriums hatte der Bundesrat eine Initiative aus Sachsen zum besseren Schutz der geografischen Herkunftsangabe Glashütte schon vor mehr als einem Jahr gebilligt und der Bundesregierung vorgeschlagen, von einem entsprechenden Paragrafen des Markengesetzes Gebrauch zu machen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz wolle nun eine Verordnung zum Schutz der Herkunftsbezeichnung erarbeiten.