Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.352,20
    +709,92 (+1,19%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.334,09
    +21,46 (+1,64%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

Sachsen sieht Bund bei DDR-Zusatzrenten stärker in Verantwortung

DRESDEN (dpa-AFX) - Sachsen hofft auf eine höhere Beteiligung des Bundes an den DDR-Zusatzrenten. "Der Bund hat seinen Anteil zwar von 40 auf 50 Prozent erhöht, die Diskussionen gehen weiter", sagte der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Dresden und sprach von einer "Ungerechtigkeit im System". Im Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung sei ein Passus enthalten, dieses Problem noch einmal anzugehen.

"Rente und Rentenfinanzierung sind keine Länderaufgaben", betonte Vorjohann. Ziel sei eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Bund. "Mir schwant allerdings, dass diese Maximalforderung derzeit nicht durchzusetzen ist." Momentan nehme die Belastung mit den Zusatzrenten noch nicht ab. Sachsen müsse dafür pro Jahr etwa 800 Millionen Euro ausgeben - Geld, welches man für andere Dinge gut brauchen könne. "Uns hat von Anfang an geärgert, dass wir einen Teil des Rentensystems in die Länderhaushalte gedrückt bekamen."

Die Bundesregierung hatte im Juni 2020 in ihrem Konjunkturpaket beschlossen, fortan 50 statt 40 Prozent der Kosten an DDR-Zusatzrenten zu übernehmen. Den Rest sollen aber weiter die Länder tragen. Laut dem Gesetzentwurf werden sie ab 2021 in Höhe von insgesamt rund 340 Millionen Euro entlastet. Im Fall von Sachsen waren das 2021 rund 101 Millionen Euro.