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Sachsen erweitert Einreisemöglichkeit für Berufspendler

DRESDEN (dpa-AFX) - Sachsen erweitert die Einreisemöglichkeiten für Berufspendler aus Tschechien. Über eine entsprechende Änderung der Quarantäneverordnung informierte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden. Während bislang Beschäftigte in den Bereichen Medizin und Pflege sowie Nutztierhaltung und Güterverkehr trotz verschärfter Kontrollen bei der Einreise passieren konnten, betrifft das nun auch Pendler, die für die Funktionsfähigkeit anderer Branchen wichtig sind. Die Regelung soll bereits ab Mittwoch gelten.

Konkret nannte Köpping die Bereiche Wasser, Energie, Abwasser und Abfallwirtschaft, Transport und Verkehr, Apotheken, Pharmaindustrie, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Labore und medizinische Einrichtungen. Bedingung ist ein negativer Corona-Test bei Einreise, eine tägliche Testung und eine amtliche Bescheinigung, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgestellt wird. Voraussichtlich bis kommenden Sonntag soll eine Übergangsfrist gelten, bei der Arbeitnehmer nur mit Vorlage ihres Arbeitsvertrages einreisen können.

Von der Quarantänepflicht sind auch Menschen befreit, die aus humanitären Gründen nach Sachsen einreisen. Erlaubt ist das Verwandten ersten Grades bei einem Todesfall. Gleiches gilt bei der Geburt des eigenen Kindes, bei der Einreise aus zwingenden medizinischen Gründen oder wenn Verwandte als Sorgeberechtigte benötigt werden.

Aus Angst vor der britischen Corona-Variante hatte die Bundesregierung Tschechien zum Virusvariantengebiet erklärt und vorübergehend stationäre Grenzkontrollen eingeführt. Seit Sonntag dürfen aus dem Nachbarland nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Gesundheitspersonal, Pendler systemrelevanter Berufe und Lastwagenfahrer.