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Sachsen-Anhalt schafft Kontaktverbot ab - größere Feiern ab August

MAGDEBURG (dpa-AFX) - Das Kontaktverbot in Sachsen-Anhalt läuft zum Donnerstag nach mehr als drei Monaten aus und wird durch eine Empfehlung ersetzt. In der siebten Landesverordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus, die das Kabinett am Dienstag in Magdeburg beschloss, wird empfohlen, sich mit nicht mehr als zehn Personen aufzuhalten, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag sagte. Außerdem empfiehlt die Landesregierung, den Personenkreis, zu dem ein physisch-sozialer Kontakt besteht, möglichst konstant zu halten.

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) betonte allerdings, dass es sich um eine dringende Empfehlung handele. Vom 1. auf den 2. Juli, wenn die neue Verordnung in Kraft tritt, ändere sich ja nichts an der Ansteckungsgefahr. Der Wechsel vom Verbot zur Empfehlung sei auch ein Vertrauensvorschuss an die Bevölkerung. Seit der zweiten Landesverordnung, die am 25. März in Kraft getreten war, waren Treffen zunächst von mehr als zwei, später dann von mehr als zehn Menschen untersagt gewesen. In einem Monat will die Regierung die neue Verordnung, die bis zum 16. September gelten soll, evaluieren und gegebenenfalls nachschärfen.

Mit der neuen Verordnung setzt die Landesregierung mehrere Lockerungen um, Verbote werden immer mehr zur Ausnahme. So bleiben etwa Diskotheken und Bordelle geschlossen. Großveranstaltungen sollen weiterhin bis mindestens 31. Oktober untersagt bleiben. Grundsätzlich verboten sind außerdem Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen.

Private Feiern mit bis zu 50 Teilnehmern sind hingegen erlaubt. Wer mehr einladen möchte, muss die Party professionell organisieren lassen und draußen feiern: Zu Trauungen, Trauerfeiern, Vereins- oder Parteiveranstaltungen unter freiem Himmel dürfen bis zu 1000 Menschen kommen. Auch Jahrmärkte sind erlaubt, wenn nicht gleichzeitig mehr als 1000 Gäste kommen. Ab dem 29. August darf auch in geschlossenen Räumen im größeren Rahmen gefeiert werden, wenn die Feiern professionell organisiert werden. So will die Landesregierung zum Start des neuen Schuljahres Einschulungsfeiern ermöglichen.

## Berichtigung

- Die Verordnung tritt vom 1. auf den 2. Juli rpt Juli (nicht:

"Juni") in Kraft. Das wurde im 2. Absatz, 2. Satz korrigiert.