Süßwarenhersteller wehren sich gegen Kartellstrafe
DÜSSELDORF (dpa-AFX) -Mutmaßliche wettbewerbswidrige Absprachen bei Süßwaren stehen im Mittelpunkt des Prozesses, der am Dienstag am Oberlandesgericht Düsseldorf wieder aufgerollt wird. Die drei Unternehmen Bahlsen, Griesson de Beukelaer und CFP Brands wehren sich gegen Bußgelder in Millionenhöhe, die 2013 vom Bundeskartellamt wegen Kartellrechtsverstößen verhängt worden waren. Nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde hatten die Süßwarenhersteller sich zu eng mit anderen Unternehmen aus der Branche abgestimmt, auch bei Preisen.
Die Unternehmen legten damals Einspruch gegen die Entscheidung ein. Das Düsseldorfer OLG bestätigte die Bußgelder anschließend jedoch nicht nur, sondern erhöhte sie sogar auf insgesamt knapp 21 Millionen Euro. Daraufhin zogen drei Süßwarenhersteller vor den Bundesgerichtshof - mit Erfolg. Wegen Verfahrensfehlern wurde das Urteil aufgehoben und der Fall zurück nach Düsseldorf verwiesen. Vor Beginn der Hauptverhandlung gab es laut einer Sprecherin des Gerichts Verständigungsgespräche. Zu den Inhalten wollten sich die Beteiligten nicht äußern. Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes hat 14 Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt.