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Ryanair erkennt Schlichtungsvorschläge bei Fluggast-Entschädigungen verbindlich an

Startet die Maschine zu spät oder überhaupt nicht, ist das für Flugreisende nicht nur ärgerlich, sondern auch aufwendig. Wenn sich der Passagier und die Airline nicht außergerichtlich auf eine Entschädigung einigen können, bleibt nur noch eine langwierige Klage – oder der Gang zu einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle. Mit deren Kompromissvorschlägen tun sich viele Airlines jedoch schwer.

Ausgerechnet der Billigflieger Ryanair erkennt jetzt als erste Fluggesellschaft die Empfehlungen der „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ (SÖP) rechtsverbindlich an, wie das Bundesjustizministerium dem Handelsblatt bestätigte. Die Airline akzeptiert demnach künftig jeden außergerichtlichen Schlichtungsvorschlag der SÖP. Ausnahmen gebe es nur, wenn es um eine noch ungeklärte rechtliche Grundsatzfrage gehe.

Fluggäste können sich kostenlos an die SÖP wenden, wenn sie sich mit ihrer Airline nicht auf eine Entschädigung einigen konnten. Die Zahl der eingegangenen Beschwerden über Airlines explodierte im vergangenen Jahr auf ein Rekordhoch von fast 30.000 Fällen.

Die SÖP ist ein eingetragener Verein, der von der Bundesregierung offiziell anerkannt ist. 50 Juristen kümmern sich neben den Belangen von Kunden von Airlines auch um die von Bahn- und Busfahrgästen sowie Kreuzfahrtreisenden. 370 Unternehmen beteiligen sich an Schlichtungen der SÖP. Ryanair war 2013 als erste Airline beigetreten.

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Die Selbstverpflichtung zeige Ryanairs Vertrauen in die SÖP, hieß es von der Fluggesellschaft. Den Kunden könne man so versichern, dass ihre Beschwerden professionell bearbeitet würden. Ryanair weiß um sein ramponiertes Image: Die irische Fluglinie fiel bei Konflikten um Entschädigungen bisher meist dadurch auf, sich möglichst jeder Forderung hartnäckig zu verweigern.

„Nachdem Ryanair die erste Airline war, die sich an der SÖP beteiligt hat, geht das Unternehmen in Sachen Verbraucherschutz nun weiter voran“, sagte Gerd Billen, Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium, dem Handelsblatt. Er begrüße es, dass Ryanair die Schlichtungsvorschläge der SÖP ab sofort generell akzeptiere. „Ryanair kommt damit einer wichtigen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vertretenen verbraucherpolitischen Forderung nach. Ich würde mir wünschen, dass dieser Schritt bald weitere Nachahmer findet“, so Billen.

Das sieht André Schulze-Wethmar ähnlich. „Es ist wünschenswert, dass weitere Airlines bei diesem Schritt nachziehen“, sagte der Jurist vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Dass Ryanair sich beteilige, sei für Verbraucher eine sehr gute Nachricht.

Eigentlich sind Entschädigungszahlungen klar gesetzlich geregelt. Passagiere bekommen bei gestrichenen oder überbuchten Flügen den Ticketpreis zurück oder einen Ersatzflug. Bei Verspätungen ab drei Stunden gibt es eine Entschädigung von 250 Euro (Flüge bis 1500 Kilometer), von 400 Euro (bis 3500 Kilometer) oder von 600 Euro (Langstrecken). Außerdem gibt es bei langen Wartezeiten einen Anspruch auf Verpflegung oder Hotelübernachtung. Zu Streitfällen kommt es aber häufig, wenn Flüge wegen Streiks ausfallen, Airlines zeitnahe Ersatzflüge anbieten oder den Flug früh annulliert haben.