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RWI-Chef hält nichts von 'Übergewinnsteuer' - die DGB-Chefin schon

ESSEN (dpa-AFX) - Der Präsident des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung, Christoph Schmidt, hält nichts von der Idee einer sogenannte Übergewinnsteuer für Konzern. "Zum einen ist es schwierig, so etwas wie "Übergewinne" überhaupt intellektuell sauber zu definieren, und praktisch kaum möglich, sie steuerlich zu bemessen", sagte er der "Rheinischen Post" (Freitag). "Zum anderen wird eine solche Steuer schnell zum willkürlichen Instrument."

Die NRW-Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Anja Weber, sieht das anders: "Während viele unter den steigenden Preisen straucheln, füllen sich die Konten einiger Unternehmen immer mehr - bedingt durch übermäßige Krisengewinne", sagte sie der "Rheinischen Post". "Diese übermäßigen und krisenbedingten Gewinne gehören abgeschöpft, um damit weitere Entlastungen für die Menschen zu bezahlen." Es brauche ein Entlastungspaket, das auch Studierende und Rentnerinnen und Rentner mit einbeziehe. Helfen könne ein Strom- und Gaspreisdeckel.

"Warum sollte man beispielsweise neben Energiekonzernen nicht auch Pharmaunternehmen mit einer "Übergewinnsteuer" belasten, die in der Corona-Pandemie durch die von uns allen heiß ersehnten Impfstoffe hohe Gewinne erwirtschaftet haben?", fragte der RWI-Chef Schmidt. Eine solche Steuer verunsichere Unternehmen - die bei höheren Gewinnen ja ohnehin auch mehr Steuern zahlten.

Viele Politiker der SPD und der Grünen fordern eine "Übergewinnsteuer" für Unternehmen mit krisenbedingt hohen Gewinnen. Die FDP lehnt sie ab. Einer Umfrage von Infratest dimap für den ARD-"Deutschlandtrend" ergab Anfang August, dass mehr als drei Viertel der Deutschen eine Sondersteuer auf hohe Zusatzgewinne während des Krieges für richtig hielten.

Mit einer "Übergewinnsteuer" wollen deren Befürworter übermäßige Krisengewinne von Unternehmen abschöpfen. Kritiker sehen diese Abgabe dagegen als willkürlichen Eingriff, der Unternehmen von Innovationen abhalten könnte. Länder wie Großbritannien oder Italien haben ähnliche Steuern für Öl- und Gaskonzerne beziehungsweise Energiekonzerne zuletzt beschlossen - teils auch befristet.