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Russland: UN-Gericht muss haltlose Klage der Ukraine abweisen

DEN HAAG (dpa-AFX) -Im Verfahren vor dem höchsten UN-Gericht zur russischen Aggression in der Ukraine hat Russland alle Vorwürfe entschieden zurückgewiesen und eine Abweisung der Klage gefordert. Die Vorwürfe der Ukraine seien haltlos, sagte Botschafter Alexander Schulgin am Donnerstag vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Er sprach von "Propaganda und Lügen".

Das UN-Gericht befasst sich seit Dienstag mit einer Klage der Ukraine, die bereits 2017 eingereicht worden war, also lange vor der russischen Invasion im vergangenen Jahr. Nach Darstellung Kiews begann die Aggression 2014 im Donbass und auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim. Die aktuellen Ereignisse im Ukraine-Krieg prägen aber den Kontext der Anhörungen.

Die Rechtsvertreter Russlands bekamen am Donnerstag das Wort und wiesen alle Vorwürfe zurück. Kiew habe keinerlei Beweise für die Vorwürfe vorgelegt.

Die Ukraine wirft Russland vor, die pro-russischen Rebellen in der Ostukraine seit 2014 mit Waffen und Geld ausgestattet zu haben. Damit habe Moskau gegen die Konvention zum Verbot der Finanzierung von Terrorismus verstoßen. Dagegen erklärten die Juristen Moskaus, dass es keine Beweise gebe für eine gezielte Terrorkampagne.

Russland wird von der Ukraine auch verantwortlich gemacht für den Abschuss des Passagierflugzeugs mit der Flugnummer MH17 im Jahr 2014, der 298 Menschen das Leben kostete. Das Land habe den Rebellen die Luftabwehrrakete vom Typ Buk geliefert, mit der die Boeing abgeschossen worden war. Auch diese Beschuldigung wiesen die Rechtsvertreter Russlands als haltlos zurück. "Es gab keine russische Buk", sagte der für Russland auftretende britische Jurist Michael Swainston. Von internationalen Ermittlern ins Feld geführte Beweise nannte er "unfundierten digitalen Unsinn". Auf Grundlage der Beweise hatte ein niederländisches Strafgericht zwei Russen und einen Ukrainer für den Abschuss von Flug MH17 schuldig gesprochen und in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Anhörung soll bis zum 14. Juni dauern. Es kann Monate dauern, bis eine Entscheidung fällt. Urteile des Gerichts sind bindend.