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Ruf nach mehr Härte gegen Telefonanbieter

Den Telefonanbieter zu wechseln, kann zur regelrechten Nervenprobe werden: Im Zweifel hilft die Bundesnetzagentur, notfalls mit harten Strafen. Doch davon macht die Behörde selten Gebrauch. Die Grünen fordern mehr Härte.

Beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters fürchten Verbraucher vor allem eins: Plötzlich ohne Anschluss dazustehen. Damit das nicht passiert, kann die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängen. Nach Ansicht der Grünen ist dies in den vergangenen Jahren allerdings zu selten geschehen. Sie sehen die Verbraucher nach wie vor benachteiligt und fordern ein härteres Durchgreifen der Bundesnetzagentur.

„Viel zu oft kommen Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten beim Telefonanbieterwechsel nicht nach“, sagte die Sprecherin für Verbraucherpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Nicole Maisch, dem Handelsblatt. Leidtragende seien Verbraucher, die tagelang ohne Anschluss dastünden.

„Doch statt Sanktionen auszusprechen, schaut die Bundesnetzagentur dem Treiben der Unternehmen weitestgehend tatenlos zu“, kritisierte Maisch. So sei im vergangenen Jahr kein Bußgeldverfahren gegen ein Telekommunikationsunternehmen geführt worden. „Die Bundesregierung kann nicht so tun, als wäre das Problem aus der Welt“, betonte die Grünen-Politikerin. „Ziel muss es sein, für einen reibungslosen Wechsel zu sorgen und so auch den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu stärken.“

Laut Bundeswirtschaftsministerium ist zuletzt im Februar 2015 ein Bußgeldverfahren abgeschlossen worden. „Die Bundesnetzagentur hat gegen die großen Telefonanbieter Bußgeldverfahren geführt und Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro verhängt“, heißt es in einer dem Handelsblatt vorliegenden Ministeriumsantwort auf eine schriftliche Frage der Grünen. „Insgesamt entfallen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Gesamtbeschwerdeaufkommens beim Anbieterwechsel.“

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Das Ministerium betont indes auch, dass nicht in jedem Einzelfall ein „Ordnungswidrigkeitenverfahren“ eingeleitet worden sei, sondern „zahlreiche Beschwerdefälle zum Bestandteil der Verfahren gemacht wurden“. Es sei der Bundesnetzagentur zudem „nicht ohne weiteres möglich, die Verantwortlichkeiten für die entstandenen Probleme im Wechselprozess vorab zweifelsfrei zu identifizieren“. Vielmehr könnten sämtliche Teilnehmer am Anbieterwechselprozess – „aufnehmendes wie abgebendes Unternehmen“ sowie der Vorleister, wie es im Fachjargon heißt, aber auch der Kunde selbst zu Problemen beim Wechselprozess beitragen.

Der Wechsel eines Telekommunikationsanbieters soll nach den gesetzlichen Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) möglichst ohne beziehungsweise nur mit einer kurzen Versorgungsunterbrechung ablaufen. Wechseln Kunden den Telekommunikationsanbieter, darf demnach die Unterbrechung beim Anbieterwechsel nicht länger als einen Kalendertag andauern. Das TKG nimmt bei einem Anbieterwechsel dabei sowohl den alten als auch den neuen Anbieter in die Pflicht.


Bundesregierung schließt weitere Bußgeldverfahren nicht aus

Für den Gesetzgeber hat ein reibungsloser Anbieterwechsel deshalb besonderes Gewicht, weil dies entscheidend sei für den funktionierenden Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt.

Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr pro Monat durchschnittlich über 18.000 Verbraucheranfragen und -beschwerden zu Telekommunikationsfragen bearbeitet. Damit stieg die Zahl der Anfragen und Beschwerden 2016 insgesamt erstmalig auf rund 220.000. „Erfreulich“ sei jedoch der Rückgang der Fälle, in denen Kunden beim Anbieterwechsel über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar waren, sagte kürzlich der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann.

Demnach musste die Behörde bisher – Stand: Dezember 2016 – in rund 2.700 Fällen im Rahmen des sogenannten Eskalationsverfahrens bei den beteiligten Unternehmen sicherstellen, dass der Wechsel des Anbieters zügig abgeschlossen wird, weil es zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen war, die länger als einen Kalendertag andauerte. 2015 sei die Zahl dieser Fälle noch fast doppelt so hoch (5.300) gewesen.

Das Bundeswirtschaftsministerium führt die Entwicklung darauf zurück, dass die durchgeführten Bußgeldverfahren und das „nachdrückliche Hinwirken“ auf die Anbieter ihre Wirkung nicht verfehlt hätten. „Seit der zweiten Jahreshälfte 2015 zeigen sich marktweite Verbesserungen der Wechselprozesse, die zu sinkenden Beschwerdezahlen führen“, konstatiert das Ministerium in seiner Antwort an die Grünen.

Die weitere Entwicklung werde nunmehr „genauestens“ verfolgt. „Es werden weitere Bußgeldverfahren durchgeführt, sollte sich die Situation nicht, wie erhofft, weiterhin positiv entwickeln.“