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Das kritisieren Verbraucherschützer bei Rückrufen

Immer wieder kommt es zu Produktrückrufen. Diese sollen die Kunden vor gesundheitlichen Schäden bewahren. Aber wie gut ist dieses System in Deutschland? Verbraucherschützer erheben Kritik.

BERLIN - JULY 30:  A worker checks inventory of yogurt containers on a supermarket shelf July 30, 2007 in Berlin, Germany. German milk producers have announced they will raise prices on milk and dairy products starting July 31 nationwide by as much as 50%.  (Photo by Sean Gallup/Getty Images)
Produktrückrufe kommen immer wieder vor, nicht nur für Lebensmittel. (Symbolbild: Sean Gallup/Getty Images)

Trotz hoher Sorgfalt kann es im Produktionsprozess vorkommen, dass bestimmte Produktchargen mit gesundheitsgefährdenden Fremdkörpern oder Keimen das Lager des Herstellers verlassen und ihren Weg in die Supermarkt-Regale finden. Wenn ein solcher Verdacht besteht, müssen die Hersteller aktiv werden und das Problem öffentlich machen. Dann kommt es zu einer Rückrufaktion. Kunden können betroffene Produkte in diesem Fall auch ohne Kassenbon zurückgeben – am besten in dem Supermarkt, wo sie es gekauft haben. Dort wird ihnen das Geld erstattet.

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Nicht nur Lebensmittel können von Rückrufen betroffen sein, auch Autos, medizinische Artikel oder Kleidung können fehlerhaft und damit gesundheitsschädlich sein. Erst vor Kurzem musste der Einrichtungsgigant Ikea einen Reisebecher zurückrufen.

Ist der Hinweis des Herstellers erfolgt, können die Kunden also reagieren. Verbraucherschützer haben allerdings Zweifel, ob das aktuelle System des Rückrufs auch wirklich sicher ist, wie die Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber “rnd.de” erklärt.

Ein Kritikpunkt ist, dass es oftmals zu lange dauert, bis es zu einem Rückruf kommt. Ein Unternehmen kann sich selbst zu einem Rückruf entscheiden oder von einem Gericht dazu gezwungen werden, nachdem man Mängel festgestellt hat. Natürlich muss ein Rückruf erfolgen, wenn der Verbraucher in Gefahr ist – aber geht es wirklich immer so schnell wie möglich? Das zweifeln die Verbraucherschützer an, denn es fehlen klare Vorgaben.

Zudem kritisieren sie, dass Hersteller oftmals nur noch digital auf das betroffene Produkt hinweisen. Kunden, die von solchen Medien abgeschnitten sind oder sie einfach nicht nutzen, bleiben dann unwissend. Das betrifft oftmals ältere Kunden. Daher sehen die Verbraucherschützer auch die Supermärkte in der Pflicht. Das zeigt die Notwendigkeit der auch in Papierform, beispielsweise an der Supermarkt-Kasse aushängenden, Warnhinweise – auch wenn diese oft altmodisch oder umständlich wirken.

Durch Social Media werden aber auch mehr Mängel publik gemacht: Denn immer öfter weisen Verbraucher selbst über soziale Netzwerke auf Mängel hin, auf die die Unternehmen reagieren müssen – und das auch immer schneller.

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Wenn man sich regelmäßig über aktuelle Rückrufe informieren möchte, kann man das auf lebensmittelwarnung.de, einem Informationsangebot des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, tun. Hier werden Bedarfsgegenstände, Lebensmittel und Kosmetik abgedeckt.