Rückruf: "Gut Bartenhof"-Schinken von Norma kann Metallsplitter enthalten
Die Schwarz Cranz GmbH & Co. KG ruft den Artikel „Gut Bartenhof Rohschinken-Abschnitte 300g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.09.2019 zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, können in dem Artikel Metallspäne enthalten sein.
Vorsicht beim Verzehr von Rohschinken der Marke “Gut Bartenhof”: Bei Produkten mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.09.2019 können Metallspäne enthalten sein. Das teilt die Schwarz Cranz GmbH & Co. KG mit. Aufgrund der Verletzungsgefahr sollten Kunden das Produkt nicht konsumieren.
Der betroffene Artikel wurde demnach bereits aus dem Verkauf genommen. Kunden, die das Produkt „Gut Bartenhof Rohschinken-Abschnitte 300g“ gekauft haben, können dieses in der Filiale auch ohne Kassenbon) zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet.
Das Unternehmen bedauert den Vorfall ausdrücklich, der sich trotz höchster zertifizierter Qualitäts- und Sicherheitsstandards ereignet hat, und entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die Unannehmlichkeiten.
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