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ROUNDUP: Zwangsquarantäne für manche Reiserückkehrer in Mecklenburg-Vorpommern

SCHWERIN (dpa-AFX) - In Mecklenburg-Vorpommern müssen Reiserückkehrer aus deutschen Corona-Hochrisikogebieten in eine Zwangsquarantäne. Ausgenommen sind nur Personen, die in anderen Bundesländern engste Familienangehörige besucht haben. Wer indes bei entfernten Verwandte oder Freunden war, muss für zehn Tage in Isolation, die nur durch zwei negative Tests auf fünf Tage verkürzt werden kann. Das beschloss die Landesregierung am Freitag in einer weiteren Corona-Sondersitzung.

Mit dieser von Ministerpräsidentin Manuela Schwerin (SPD) befürworteten, dem Vernehmen nach aber auch in der SPD/CDU-Koalition umstrittenen Vorschrift soll einer verstärkten Einschleppung des Coronavirus vorgebeugt werden. Als Hochrisikogebiete gelten der Regelung zufolge Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Die Vorschrift, mit der Mecklenburg-Vorpommern erneut einen Sonderweg beschreitet, war zuvor schon auf massive Kritik gestoßen. So hatte der Bürgerbeauftragte des Landes, Matthias Crone, eine solche Ungleichbehandlung als rechtlich fragwürdig eingestuft. Zudem werde damit die Freizügigkeit mehr als sonst in Deutschland eingeschränkt, ohne dass die Infektionslage im Land schlimmer sei, argumentierte Crone.

Die Landesregierung hatte in der ersten Infektionswelle im Frühjahr bereits strikte Reise- und Bewegungsbeschränkungen erlassen. So waren selbst Einheimischen Strandbesuche untersagt und Besitzern von Ferienwohnungen deren Nutzung verboten worden. Solche Maßnahmen sorgten für erheblichen Unmut und waren von Gerichten auch teilweise wieder kassiert worden.