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ROUNDUP/Wiederbelebung des Luftverkehrs: Kurswechsel bei Quarantänepflicht?

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesregierung und Länder denken über Erleichterungen für Flugpassagiere nach. Reisende aus einfachen Risikogebieten sollten künftig die Quarantäne mit einem einmaligen negativen Corona-Test bei der Einreise vermeiden können, heißt es in dem Entwurf für ein Abschlusspapier einer Arbeitsgruppe aus Bundesministerien, Ländervertretern und Verbänden, das der dpa vorliegt. Zum "Frei-Testen" sollten neben den zuverlässigen PCR-Tests auch geprüfte Antigen-Tests verwendet werden dürfen.

Die Quarantäne-Vorschriften bei der Rückreise gelten der Tourismuswirtschaft als Haupthindernis für einen starken Wiederanlauf des Luftverkehrs. In der Arbeitsgruppe hatten die Branchenverbände darauf gedrungen, mehr Mobilität zu ermöglichen. Die Corona-Pandemie hatte die Luftverkehrswirtschaft wegen der Reisebeschränkungen in eine schwere Krise gestürzt.

Die Arbeitsgruppe soll noch einmal über das Papier beraten. Es kann daher noch zu Änderungen kommen. Konkret wird in dem Entwurf zum Punkt "Einreisen aus einem "einfachen" Risikogebiet" vorgeschlagen, Einreisende nach Deutschland, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, könnten sich mit einem höchstens 48 Stunden vor oder bis zu 48 Stunden nach Einreise durchgeführten Test von der Quarantänepflicht befreien - sofern ein negatives Ergebnis nachgewiesen wird.

Dies wäre ein Kurswechsel. Bisher gilt, dass man spätestens 48 Stunden nach der Einreise aus einem Risikogebiet nachweisen können muss, dass man nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Direkt nach der Ankunft aus einem Risikogebiet müssen Einreisende in eine zehntägige häusliche Quarantäne - diese kann mit einem zweiten negativen Testergebnis frühestens nach fünf Tagen beendet werden.

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Eine wichtige technologische Neuerung wäre die im Entwurf anvisierte Möglichkeit, die Testergebnisse zu der bereits erhobenen Digitalen Einreiseanmeldung hochladen zu können. Dies könnte dann von den zuständigen Gesundheitsbehörden wesentlich leichter kontrolliert werden als die bisherigen Vorschriften zur Quarantäne. Die technische Umsetzung stehe kurz vor dem Abschluss, hieß es dazu in Branchenkreisen.

Die Regelungen zur Einreise aus Hochinzidenzgebieten sollen laut Entwurf grundsätzlich beibehalten werden. Wie bisher soll nach fünf Tagen eine Freistellung von der Selbstquarantäne möglich sein, wenn ein zweiter negativer Test zur Einreiseanmeldung hochgeladen wird. Der erste Test muss bereits vor der Einreise vorgelegt werden.

Als mögliche Ausnahme werden sogenannte "Flugkorridore" vorgeschlagen, die mit anderen Ländern bilateral vereinbart werden könnten. Denkbar sei dies für Regionen, in die aufgrund "übergeordneter staatlicher, politischer oder wirtschaftlicher Interessen" Verkehre aufrechterhalten oder intensiviert werden sollen. In der Vergangenheit hatte unter anderem Lufthansa-Chef Carsten Spohr die Öffnung nach Nordamerika vorgeschlagen. Innerhalb der Korridore würden die Passagiere pro Flug dreimal getestet, dürften sich dann aber ohne Quarantäne frei bewegen.

Für Virusvariantengebiete soll die Quarantäne hingegen weiterhin 14 Tage betragen ohne die Möglichkeit des "Frei-Testens".

Als Risikogebiete gelten nach einer Liste des Robert Koch-Instituts aktuell auch beliebte Urlaubsländer wie Griechenland, Italien und die Türkei. Vor einer Woche hatte die Bundesregierung entschieden, Mallorca und andere Regionen in Spanien, Portugal, Dänemark und die Bahamas in der Karibik von der Liste der Risikogebiete zu streichen. Damit ist seit Sonntag Urlaub auf der Lieblingsinsel der Deutschen wieder ohne Quarantäne und Testpflicht bei der Rückkehr möglich. Lediglich bei der Einreise nach Spanien muss ein negativer Test vorgewiesen werden.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) lobte den "strukturierten Arbeitsprozess". "Die Vorschläge sind eine gute Arbeitsgrundlage, wie man unter Pandemiebedingungen gesundheitliche und kontrollierte Sicherheit erhöhen und gleichzeitig notwendige Mobilität ermöglichen kann", erklärte Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow.

Für die Umsetzung der angepassten Teststrategie sowie der Flugkorridore bedürfe es "regulativer Anpassungen", heißt es im Entwurf. Dazu sei eine Verständigung in der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder erforderlich.