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ROUNDUP/Zu wenig: Gericht hält Corona-Zuschuss für verfassungswidrig

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der von der Bundesregierung geplante Corona-Zuschuss von 150 Euro für Empfänger von Grundsicherung ist aus Sicht des Sozialgerichts Karlsruhe zu gering und verfassungswidrig. Den Zuschuss sollen Erwachsene bekommen, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Das Existenzminimum von Arbeitsuchenden für Januar bis April dürfe nicht erst im Mai gedeckt werden. Auch seien Anforderungen an das Verfahren zur Ermittlung der Höhe existenzsichernder Leistungen nicht erfüllt worden, rügte das Gericht in einer Mitteilung vom Freitag. Nötig sei eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 100 Euro für jeden Pandemiemonat.

Damit hatte eine alleinerziehende Mutter aus dem Kreis Rastatt mit ihrem Eilantrag Erfolg. Sie hatte zuvor beim Jobcenter erfolglos FFP2-Masken beantragt. Nun könne sie ihre herzkranke zweijährige Tochter sicher im ÖPNV zu den wöchentlichen Behandlungen ins Krankenhaus und zum Physiotherapeuten bringen, so das Gericht. Für die am Eilverfahren unmittelbar Beteiligten sei der rechtskräftige Beschluss bindend (S 12 AS 711/21 ER - Beschluss vom 24.3.2021).

Der sozialpolitische Sprecher der Bundestags-FDP, Pascal Kober, sieht sich bestätigt. Bereits im März habe seine Fraktion Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf eine mögliche Unterschreitung des Existenzminimums hingewiesen und im parlamentarischen Verfahren die späte Auszahlung kritisiert. "Im Mai kommen die Hilfen zu spät." Der Minister müsse dringend eine sofortige Auszahlung ermöglichen.

Dasselbe Gericht hatte kürzlich entschieden, Jobcenter müssten arbeitssuchenden Hartz-IV-Empfängern kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen - zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken oder als Geldleistung monatlich 129 Euro. Das Gericht hatte mit dem Schutz des Klägers und dem Schutz der Allgemeinheit argumentiert (Az. S 12 AS 213/21 ER - SG Karlsruhe vom 11.02.2021).