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ROUNDUP: Weiterer Beschuldigter und erneute Durchsuchung im Fall Nüßlein

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Bei den Korruptionsermittlungen gegen den Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein (ehemals CSU) im Zusammenhang mit Maskengeschäften gibt es mittlerweile einen dritten Beschuldigten. Nach Angaben der Münchner Generalstaatsanwaltschaft handelt es sich dabei um keinen Politiker. Nähere Angaben wollte ihr Sprecher am Donnerstag nicht machen. Zuvor hatten Medien über den dritten Verdächtigen berichtet.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hatte es am Mittwoch in München auch eine weitere Durchsuchung in dem Ermittlungsverfahren gegeben - bei dem weiteren Beschuldigten, bei dem es sich um einen Geschäftsmann handeln soll.

Vor zwei Wochen hatte die Generalstaatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Nüßlein und einen zweiten, nicht benannten Beschuldigten zunächst 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsuchen lassen. Es geht um den Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern bei Geschäften mit Corona-Schutzmasken.

Nüßleins Rechtsanwalt hatte erklärt, dass sein Mandant wegen solcher Geschäfte mit FFP2-Masken über ein eigenes Unternehmen eine Provision erhalten habe. Dies habe aber nichts mit der Abgeordnetentätigkeit zu tun. Den Korruptionsvorwurf wies der Anwalt zurück.

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Der ehemalige stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Nüßlein ist mittlerweile aus der CSU ausgetreten. Trotz entsprechender Forderungen hat der 51-Jährige sein Bundestagsmandat aber nicht aufgegeben. Der Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel war ebenfalls wegen einer sechsstelligen Euro-Provision durch ein Maskengeschäft aus der CDU ausgetreten und hat sein Mandat zurückgegeben.

Die Maskenaffäre ist mittlerweile zu einer großen Belastung besonders für die Unionsfraktion im Bundestag geworden. Die Fraktionsspitze hat den Abgeordneten von CDU und CSU eine Frist bis Freitagabend zur Abgabe einer Art Ehrenerklärung gesetzt. Die rund 250 Parlamentarier sollen zusichern, dass sie keine finanziellen Vorteile im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie erzielt haben.