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ROUNDUP: Warburg-Banker drohen PUA mit Rücknahme der Steuergeheimnis-Befreiung

HAMBURG (dpa-AFX) - Die Gesellschafter der in den "Cum-Ex"-Skandal verwickelten Warburg Bank haben dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Rücknahme der Befreiung der Zeugen vom Steuergeheimnis gedroht. Hintergrund ist die nach Ansicht der Bank-Miteigentümer Christian Olearius und Max Warburg unzureichende Aufarbeitung des "Cum-Ex"-Falls bei der HSH Nordbank durch den PUA. In einer im Namen der Banker verlesenen Erklärung warf Rechtsanwalt Peter Gauweiler Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Freitag zudem vor, bei seiner Zeugenvernehmung nicht die Wahrheit gesagt zu haben.

Von den Mitgliedern des Ausschusses wurde die Drohung zurückgewiesen. "Der Ausschuss entscheidet selbst darüber, welche Beweise er erhebt oder welche Zeugen er lädt", sagte der Obmann der SPD, Milan Pein. "Eine Verknüpfung der Befreiung vom Steuergeheimnis mit der Frage, ob man Beweisanregungen der Betroffenen folgt, kommt für uns daher nicht in Betracht."

Als Bürgerschaftsabgeordneter im Untersuchungsausschuss lasse er sich nicht vorschreiben, "wie wir unsere Arbeit machen sollen", sagte Farid Müller von den Grünen. "Ganz und gar indiskutabel ist der Versuch, uns mit dem Steuergeheimnis zu drohen, wenn wir den Wünschen der Warburg-Gesellschafter nicht nachkommen."

Der CDU-Obmann Richard Seelmaecker sprach von einer "untauglichen Drohung". Allerdings müsse zugestanden werden, "dass die Betrügereien der HSH Nordbank genauso schlimm waren wie die der Warburg Bank". Zudem sei es "ein Skandal, dass sowohl (Olaf) Scholz wie auch Tschentscher, die damals als Bürgermeister und Finanzsenator die Verantwortung trugen, nichts zur Aufklärung des Steuerraubs der HSH unternahmen".

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Auch für ihn seien die "Cum-Ex"-Geschäfte der HSH nicht aufgeklärt, sagte Norbert Hackbusch von den Linken. "Die Zahlungen erfolgten ohne juristische Klärung." Das schmälere allerdings nicht Verantwortung der Warburg Bank und der Verantwortlichen im konkreten Fall.

Tschentscher hatte bei seiner Vernehmung Anfang Mai ausgesagt, dass die HSH Nordbank der Finanzverwaltung 2013 nach interner Untersuchung mitgeteilt habe, dass 106 Millionen Euro durch "Cum-Ex"-Geschäfte eingenommen worden seien. Tschentscher habe zudem angegeben, dass diese zuzüglich Zinsen zurückgezahlt und gegen die Verantwortlichen hohe Geldbußen festgesetzt worden seien, sagte Gauweiler.

"Letzteres war falsch, denn Geldbußen gegen HSH-Verantwortliche wegen "Cum-Ex"-Geschäften wurden in keinem einzigen Fall verhängt." Auch seien, soweit ersichtlich, keine Ermittlungen gegen Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien der Bank geführt worden. Wegen der Aussage Tschentschers hatten die Vertreter der Bank den Ausschuss bereits in der vorangegangenen Sitzung um eine erneute Zeugenvernehmung des Bürgermeisters gebeten.

"Nach mehr als einem Jahr Beweisaufnahme ist festzustellen, dass der Ausschuss in keinem einzigen Fall einer im Namen der Beteiligten eingebrachten Anregung nachgegangen ist", konstatierte Gauweiler. Dies sei im Hinblick auf die Aussagen Tschentschers und seines Nachfolgers als Finanzsenator, Andreas Dressel (SPD), zu den "Cum-Ex"-Geschäften der HSH Nordbank nicht länger hinnehmbar, da sich der Auftrag des PUA auf das grundsätzliche Vorgehen des Senats bei "Cum-Ex"-Fällen erstrecke.

Die Betroffenen-Vertreter hätten bisher auf ausdrücklichen Wunsch des PUA im Namen ihrer Mandanten auf deren Steuergeheimnis verzichtet, um den Untersuchungsauftrag zu unterstützen, sagte Gauweiler. Die Betroffenen seien gewillt, dies auch weiter zu tun, "können die bisherige Praxis im Interesse einer objektiven und unverzerrten Aufklärung aber nur schwerlich aufrechterhalten, wenn umgekehrt die Sachbehandlung der Finanzverwaltung im Fall HSH Nordbank unausgeleuchtet bleibt".

Der Untersuchungsausschuss will eine mögliche Einflussnahme führender SPD-Politiker auf Steuerentscheidungen bei der Warburg Bank klären. Bei "Cum-Ex"-Geschäften verschoben Finanzakteure große Aktienpakete rund um den Dividenden-Stichtag in einem schwer durchschaubaren System und ließen sich dann Steuern erstatten, die nie gezahlt wurden.

Hintergrund sind Treffen von Scholz mit Olearius und Warburg in den Jahren 2016 und 2017. Gegen Olearius liefen damals schon Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung. Nach den ersten Treffen hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert.

Scholz hatte die Treffen bei seiner Vernehmung im Untersuchungsausschuss im vergangenen Jahr eingeräumt, aber angegeben, sich an den Inhalt der Gespräche nicht erinnern zu können. Eine Einflussnahme auf das Steuerverfahren schloss er jedoch aus.