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ROUNDUP: Verkehrsgerichtstag will sich mit Empfehlungen auch an EU wenden

GOSLAR (dpa-AFX) -Der Verkehrsgerichtstag will seine Empfehlungen künftig auch an die Europäische Union richten. Das sagte der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Ansgar Staudinger, bei der Pressekonferenz zum Start der Tagung am Mittwoch in Goslar. Verkehrsrecht werde immer häufiger auch durch Regelungen der Europäischen Union geprägt. Die Empfehlungen, die in den Arbeitskreisen des Gremiums ausgearbeitet werden, würden sich deshalb mittlerweile nicht mehr nur an die Bundesregierung, sondern auch an das EU-Parlament und die EU-Kommission richten.

Ein Thema, das europäisches Recht betrifft, ist etwa der Umgang mit Daten, die Autos sammeln. Das aktuelle Monopol der Automobilindustrie über die Daten vernetzter Fahrzeuge müsse beendet werden, forderte etwa der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bisher würden die Hersteller der Fahrzeuge die Daten kontrollieren, und sie geben sie "selbst dann nicht an Dritte weiter, wenn der Autofahrer das möchte", teilte der Verband mit.

"Die Verlierer auf einem derart monopolisierten Markt sind die Verbraucher." Die Autohersteller würden hingegen noch Geld mit den Daten machen, sagte die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin, Anja Käfer-Rohrbach. Der Gesamtverband und andere Verbände wie der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) fordern deshalb eine sogenannte Onboard-Telematik-Plattform.

Das bedeutet: Die Daten, die ein Auto produziert, werden auch in dem Fahrzeug gespeichert. Über Apps, die in dem Auto installiert werden können, könnten Autofahrer und Autofahrerinnen dann beispielsweise Versicherern oder Werkstätten Zugang zu den Informationen geben. Eine Datensicherung auf Servern, die von einer neutralen dritten Stelle betrieben werden, sei übergangsweise denkbar.

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Die Anwendungsmöglichkeiten seien zahlreich: vom automatisierten Notruf über die Pannenhilfe per Fernzugriff bis zu einer auf der Kilometerleistung oder Fahrweise basierenden Versicherung. Die Daten seien allerdings auch für Ermittler interessant, etwa bei Unfällen, erklärte der Automobilclub von Deutschland (AVD). Der Deutsche Anwaltverein warnte zudem vor dem gläsernen Autofahrer. "Das Sammeln von Daten in modernen Fahrzeugen geschieht uferlos", sagte Rechtsanwalt Andreas Krämer.

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland. Der Kongress endet am Freitag traditionell mit Empfehlungen an den Gesetzgeber. In diesem Jahr nehmen 1604 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus Deutschland und dem nahen Ausland teil. Den größten Zulauf hat der Arbeitskreis IV mit 500 Teilnehmern. Thema sind Reparaturkosten von schwer beschädigten Autos. "Da geht es um sehr viel Geld", erklärte Staudinger.

Besonders im Fokus steht beim Verkehrsgerichtstag auch eine mögliche Änderung der Promillegrenze für E-Scooter. Einige Verbände wie der ADAC hatten sich für eine Anpassung des Grenzwertes ausgesprochen. Er solle mit dem für Fahrradfahrer gleichgesetzt werden - statt wie bisher mit dem für Autos. Die Grenze für die angenommene generelle Fahruntauglichkeit würde so von 1,1 auf 1,6 Promille steigen. Der Grenzwert 0,5 Promille für eine Ordnungswidrigkeit würde entfallen. Andere Verbände wie der TÜV, der Auto Club Europa und der Automobil-Club Verkehr sind dagegen.

Zudem wird über eine mögliche Meldepflicht für Ärzte und Ärztinnen von fahrungeeigneten Menschen gesprochen. Die meisten Verbände und Fachleute sprachen sich im Vorfeld gegen eine solche Regelung aus, weil sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient belasten könnte. "Ich halte es für wichtig, dass dieses Thema besprochen wird, auch wenn keine nennenswerten Änderungen empfohlen werden sollten", sagte Verkehrsgerichtstag-Präsident Staudinger. Unter anderem wegen immer schnelleren Autos, einer alternden Gesellschaft und den zunehmenden verschiedenen Verkehrsteilnehmern sei der Umgang von Ärzten mit fahrungeeigneten Menschen ein Thema.