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ROUNDUP: Unfaire Behandlung bei Jameda? - Ärzte klagen gegen Bewertungsportal

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einem weiteren Urteil zur Neutralität des Bewertungsportals Jameda und dem Recht dort gelisteter Ärzte auf Löschung ihrer Daten. Zwei Zahnärzte aus Nordrhein-Westfalen verlangen, dort nicht mehr geführt zu werden. Aus ihrer Sicht herrscht bei Jameda eine Art Zwei-Klassen-Gesellschaft: Premiumkunden können über kostenpflichtige Gold- oder Platinpakete ihr Profil mit Fotos aufpeppen oder auf eigene Fachartikel oder Webseiten verweisen. Dagegen haben sogenannte Basiskunden, die nichts zahlen, nur einen Schattenriss als Profilbild und auch sonst kaum eine Möglichkeit, ihr Profil ansprechender zu gestalten.

Das sei unfair, finden die beiden Mediziner. Sie wollen es nicht dulden, unter diesen Umständen im Bewertungsportal aufzutauchen. Der zuständige BGH-Senat machte den Klägern bei der Verhandlung allerdings nicht allzu viel Hoffnung. Es bestehe keine allgemeine Verpflichtung, zahlende und nicht zahlende Ärzte gleich zu behandeln. Vielmehr komme es auf den Einzelfall an.

In dem Fall hatte das Ehepaar in den Vorinstanzen erfolgreich verlangt, aus dem Portal gelöscht zu werden. Zudem wollte es auch künftig dort nicht mehr verzeichnet werden. Die Mediziner monierten insgesamt 24 Merkmale von Premiumprofilen, die ihnen als Basiskunden aus ihrer Sicht schaden. Der Senat griff sich in der Verhandlung beispielhaft vier Punkte heraus und ließ durchblicken, der Sicht der Kläger hier nicht zu folgen und keine unangemessene Benachteiligung zu erkennen. Wann das Urteil fällt, ist unklar. (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19)

Jameda hatte nach eigenen Angaben bereits vor der Verhandlung die kritisierten Punkte vorsichtshalber geändert. Seitdem ist das Ehepaar mit seinen Basisdaten wieder im Portal zu finden - gegen seinen Willen. Das Unternehmen halte es grundsätzlich für unethisch, zahlende Kunden zu bevorzugen, sagte Jameda-Geschäftsführer Florian Weiß. Auch das Ranking der Ärzte, die von Patienten auf dem Portal bewertet werden können, sei vom Kundenstatus der verzeichneten Mediziner völlig unabhängig.

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Grundsätzlich müssen es Ärzte wegen des öffentlichen Interesses, im Sinne der freien Arztwahl und auch wegen der Kommunikationsfreiheit hinnehmen, dass sie in solchen Portalen zu finden sind. Allerdings dürfen die Portale dafür den Boden der Neutralität nicht verlassen, hatte der BGH 2018 klargestellt und der Klage einer Hautärztin auf Löschung stattgegeben. Jameda musste daraufhin sein Geschäftsmodell mit den entsprechenden Werbeformaten für Premiumkunden umstellen.

Jameda listet eigenen Angaben zufolge praktisch alle Ärzte bundesweit. Die Daten dafür bezieht es aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Telefonbucheinträgen oder Praxiseröffnungen. Rund 70 000 der gelisteten Mediziner hätten Premiumpakete gebucht, bezahlen also für spezielle Funktionen und Serviceleistungen.