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ROUNDUP/Von streng bis nicht vorhanden: Beherbergungsverbote in den Ländern

GÜTERSLOH/WARENDORF (dpa-AFX) - Viele Bundesländer haben sogenannte Beherbungsverbote für Menschen aus deutschen Corona-Risikogebieten erlassen. Ausnahmen gibt es mit aktuellen negativen Corona-Tests. Bayern als Vorreiter heißt unterdessen Gäste aus dem Kreis Warendorf, wo die Infektionen zurückgegangen sind, schon wieder willkommen. In mehreren Bundesländern müssen auch die eigenen Bürger, wenn sie aus dem Kreis Gütersloh nach Hause kommen, in Quarantäne. Nur 4 der 16 Bundesländer verzichteten bislang auf Maßnahmen. Ein Überblick.

BADEN-WÜRTTEMBERG: Für Besucher aus einem Kreis mit erhöhtem Infektionsgeschehen gilt ein Beherbergungsverbot in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen sowie auf Wohnmobilstellplätzen, wenn die Zahl der Neuinfektionen in dem Heimatkreis der Betreffenden in den sieben Tagen vor der Anreise pro 100 000 Einwohner höher als 50 war.

BAYERN: Menschen aus dem Kreis Warendorf dürfen aktuell wieder nach Bayern kommen und dort übernachten. Wenn der maßgebliche Inzidenzwert unter 50 gefallen sei, dürften Bürger aus dem betreffenden Kreis von bayerischen Beherbergungsbetrieben wieder aufgenommen werden, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München am Freitag. Sollte der Wert am Tag der Anreise wieder über 50 steigen, gälte erneut das Verbot.

BERLIN: Reisende aus sogenannten Risikogebieten in Deutschland müssen in Berlin für zwei Wochen in Quarantäne, wenn sie keinen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Das wurde am Freitag bekannt.

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BRANDENBURG: Brandenburg hat am Freitag ein Verbot für die Unterbringung von Menschen aus Corona-Risikogebieten beschlossen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur verständigte sich das Kabinett auf ein Beherbergungsverbot für Menschen aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche.

BREMEN: Im Land Bremen gibt es aktuell keine Restriktionen für Personen aus den Kreisen Gütersloh oder Warendorf oder anderen Regionen Deutschlands.

HAMBURG: Für Besucher aus deutschen Corona-Hotspots gilt ab kommender Woche Mittwoch in Hamburg ein Beherbergungsverbot. Ausgenommen sind Personen mit negativem Corona-Test. Hamburger, die aus deutschen Corona-Hotspots heimkehren, müssen zwei Wochen in häusliche Quarantäne, solange sie nicht nachweisen können, nicht infiziert zu sein.

HESSEN: In Hessen gilt ab Samstag ein Beherbergungsverbot für Menschen aus Regionen mit erhöhtem Corona-Infektionsrisiko. Ausgenommen sind Menschen mit negativem Corona-Test. Dieser darf nicht älter als zwei Tage sein. Ausnahmen gibt es auch für Gäste, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst ist. Auch Besuche eines engen Familienangehörigen oder Lebenspartners bleiben erlaubt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Hier gibt es zwei Stufen für betroffene Regionen. Rot - wenn die Kennzahl 50 überschritten ist und Gelb, wenn sie knapp unterschritten ist. Menschen aus Kreisen nach beiden Kategorien dürfen nicht übernachten, es sei denn sie haben einen negativen Test. Stichtag ist die Einreise.

NIEDERSACHSEN: Das Nachbarland Nordrhein-Westfalens hat bisher konkret Menschen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf Übernachtungen verboten. Obwohl die Kennziffer 50 bei der 7-Tages-Inzidenz im Kreis Warendorf Stand Freitag unterschritten wurde, gilt das Verbot laut Verordnung wegen der Inkubationszeit weiter - 14 Tage lang. Ein Ministeriumssprecher sagte, dass das Verbot aber auch in den nächsten Tagen aufgehoben werden könnte.

NORDRHEIN-WESTFALEN: In NRW gibt es keine Beherbungsverbote. Weder für Menschen aus dem eigenen Bundesland noch gemäß der Linie anderer Bundesländer, die sich an der 7-Tage-Inzidenz orientieren. Reiserückkehrer aus Risikoregionen im Ausland müssen 14 Tage in Quarantäne.

RHEINLAND-PFALZ: Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen, die seit Freitag in Kraft ist: 14 Tage Quarantäne bei Ankunft - oder ein negativer Corona-Test.

SAARLAND: Ab Montag dürfen keine Gäste mehr untergebracht werden, die aus einem Landkreis mit mehr als 50 Infizierten pro 100 000 Einwohner kommen. Ausgenommen sind Gäste, die einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als zwei Tage ist. Besuche eines engen Familienangehörigen oder Lebenspartners bleiben erlaubt.

SACHSEN: Für Reisende aus Regionen mit mehr als 50 Corona-Fällen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen soll es nach dem Willen des Gesundheitsministeriums ein Beherbergungsverbot geben, falls die Reisenden keinen negativen Test vorweisen können. Ein endgültiger Beschluss lag am Freitag noch nicht vor.

SACHSEN-ANHALT: Ein Beherbergungsverbot war zunächst in der Diskussion. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte, die Frage sei "nicht ob, sondern wie" man entsprechende Regelungen durchsetzen werde. Das Verbot könnte Teil der nächsten Corona-Verordnung sein, die am 2. Juli in Kraft treten soll.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Wer als Tourist aus einem Risikogebiet kommt muss zwei Wochen in Quarantäne - im Hotel. Ausnahme: Ein negativer Test, der höchstens zwei Tage alt ist. In Quarantäne müssen auch Einheimische, die vorher zum Beispiel im Kreis Gütersloh waren.

THÜRINGEN: Einreise- und Beherbergungsverboten sind derzeit nicht geplant. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass die entsprechenden Ausbrüche in der Regel lokal klar eingrenzbar seien.