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ROUNDUP/Streit um Bußgeldkatalog: Keine Einigung im Vermittlungsgespräch

BERLIN (dpa-AFX) - Der Konflikt um die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) nimmt kein Ende. Bei einem Vermittlungsgespräch von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit Ressortchefs der Länder um Änderungen am Bußgeldkatalog hat es keine Einigung gegeben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitagnachmittag aus Teilnehmerkreisen. Scheuer hatte mit den Verkehrsministern der Länder Saarland, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein per Videokonferenz beraten.

Mitte September war eine Lösung des Streits in der Länderkammer gescheitert. Hintergrund ist eine Änderung der StVO und des Bußgeldkatalogs, die Strafen für zu schnelles Fahren deutlich verschärft hatte. Wegen eines Formfehlers ist diese Änderung allerdings wieder außer Kraft. Autofahrer bekamen schon einkassierte Führerscheine zurück. Auch neu eingeführte Bußgelder für Autofahrer, die Radfahrer etwa durch zu enges Überholen gefährden, sind damit vorerst außer Kraft.

Daraufhin hatte sich ein Streit entzündet, ob zunächst nur der Formfehler korrigiert werden soll - das wollen die Grünen. Oder ob auch die härteren Strafen für Raser gemildert werden sollen, weil sie unverhältnismäßig seien - das wollen vor allem unionsgeführte Länder sowie Scheuer. Die Union hat den Grünen wiederholt eine Blockade vorgeworfen, davon war auch am Freitag hinter den Kulissen die Rede.

Das Bundesverkehrsministerium hatte vor dem Gespräch betont, dass die "Hand des Bundes weiter ausgestreckt" bleibe, um eine rechtssichere und verhältnismäßige Lösung zu finden. Das Ministerium könne die Straßenverkehrsordnung und die Bußgeld-Katalogverordnung nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte gesagt: "Dass Bundesminister Scheuer dem Wunsch der Verhandlungsgruppe der Länder nachkommt und zum Gespräch einlädt, begrüßen wir." Er ist in dem Streit der Verhandlungsführer der Grünen in den Landesregierungen. Ein Kompromiss müsse aber die Verkehrssicherheit verbessern und den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer erhöhen.