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ROUNDUP/STICHWORT: Wie die Bundesländer den Teil-Lockdown umsetzen

(durchgehend aktualisiert)

BERLIN (dpa-AFX) - Jetzt Einschränkungen hinnehmen, um sich an Weihnachten wieder treffen zu können - das ist das Ziel der einschneidenden Corona-Maßnahmen, die am 2. November in Kraft treten und bis Monatsende gelten sollen.

In einigen Bundesländern wurden die Beschlüsse bereits ausgestaltet und in Landesverordnungen gegossen. Andere wollen erst im Laufe des Wochenendes bestimmen, wie die verschärften Regelungen konkret umgesetzt werden. Die meisten Beschlüsse werden eins zu eins übernommen. Es gibt aber auch feine Unterschiede zwischen den Ländern. Hier ein Überblick.

KONTAKTE: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen - maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als "inakzeptabel" bezeichnet.

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- BADEN-WÜRTTEMBERG: Die Beschränkung auf zwei Haushalte soll nach dpa-Informationen und bisheriger Planung auch für private Treffen gelten. Eine Beschränkung auf eine Personenzahl soll es im Südwesten demnach nicht geben. Mit einer entsprechenden Landesverordnung ist am Sonntag zu rechnen.

- BAYERN: In Bayern gelten diese Regeln explizit auch für Treffen im privaten Raum. Mit Blick auf die Kontrolle wies Ministerpräsident Markus Söder (CSU) darauf hin, dass gezielte Denunziationen von Nachbarn und Mitbürgern nicht gewollt seien.

- BERLIN: Kinder bis zwölf Jahren sind von der Regel, dass sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten und maximal zehn Personen treffen dürfen, ausgenommen.

- BREMEN: Außerhalb der eigenen Wohnung dürfen sich maximal fünf Personen treffen, ausgenommen sind Zusammenkünfte von Personen aus zwei Haushalten. Der Senat will bei dieser Regelung bleiben, die von den Beschlüssen von Bund und Ländern abweicht.

- HAMBURG: Ausnahmen bei der Zahl der Haushalte gibt es nur für sogenannte Patchwork-Familien und für Kinder unter zwölf Jahren.

SACHSEN: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen - auch aus verschiedenen Hausständen.

GASTRONOMIE: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.

FREIZEIT: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

- BAYERN: Veranstaltungen aller Art werden untersagt. Ausgenommen sind lediglich Gottesdienste und Demonstrationen.

- BERLIN: Außenanlagen von Zoos oder Tierparks bleiben geöffnet.

- NORDRHEIN-WESTFALEN: Zoos und Tierparks bleiben bis Ende November geschlossen. Auch Martinsumzüge sind verboten.

- SACHSEN-ANHALT: Tierparks, Zoos und Botanische Gärten sollen im November weiter besucht werden können.

SPORT: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

- BERLIN: Für Kinder bis zwölf Jahren ist weiter Training an der frischen Luft in festen Gruppen von bis zu zehn Personen möglich.

REISEN und HOTELS: Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten - auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

- BRANDENBURG: Es dürfen ab kommenden Montag keine Touristen mehr beherbergt werden.

- NIEDERSACHSEN: Urlauber, die bereits vor dem 2.11. angereist sind, müssen ihren Aufenthalt nicht abbrechen.

- SCHLESWIG-HOLSTEIN: Touristen müssen bis spätestens Montag (2.11.) abreisen. Für Inseln und Halligen gilt eine Frist bis zum 5.11. Weitere Regelungen sollen am Sonntag in einer Landesverordnung festgelegt werden.

DIENSTLEISTUNGEN: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

- SACHSEN-ANHALT: Alle Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege sollen offen bleiben, auch Kosmetiker und Sonnenstudios.

SUPERMÄRKTE: Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

SCHULEN und KINDERGÄRTEN: Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

- BERLIN: In Berlin sollen Bibliotheken sowie Musikschulen geöffnet bleiben. Die Bezirke entscheiden, ob auch Spielplätze offen bleiben.

- SACHSEN: Bibliotheken sollen offen bleiben.

- SACHSEN-ANHALT: In Sachsen-Anhalt sollen auch etwa Bibliotheken, Archive, Volkshochschulen, Fahrschulen und Musikschulen offen bleiben.

ARBEIT: Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zu Hause gearbeitet werden.

FIRMEN: Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

RISIKOGRUPPEN: In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.