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ROUNDUP/Spahn: Mehr Kontrollen bei Corona-Teststellen - Razzia im Ruhrgebiet

BERLIN/BOCHUM (dpa-AFX) - Dem Verdacht auf Abrechnungsbetrug bei Corona-Bürgertests geht jetzt die Staatsanwaltschaft nach. In einem Fall im Ruhrgebiet wurden Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht, wie die Anklagebehörde in Bochum auf Anfrage mitteilte. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte "stichprobenartig mehr Kontrollen" an. "Egal ob bei Masken oder beim Testen - jeder, der die Pandemie nutzt, um sich kriminell zu bereichern, sollte sich schämen", schrieb der Minister im Kurznachrichtendienst Twitter. "Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaft bei den bekannt gewordenen Einzelfällen die Ermittlungen aufgenommen hat."

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum hatte dies zuvor getan. Ermittelt werde gegen zwei Verantwortliche eines in Bochum ansässigen Unternehmens, das an mehreren Standorten Teststellen betreibe, sagte ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Bei den Durchsuchungen seien auch Unterlagen beschlagnahmt worden. Den Namen des verdächtigen Unternehmens wollte die Behörde nicht nennen. Anlass der Ermittlungen waren demnach Recherchen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" (SZ).

Spahn wies darauf hin, dass die allermeisten Anbieter von Teststellen "das mit großen Engagement, sehr professionell und auch sehr ordentlich machen". Die Bürgertests seien sehr pragmatisch in einer Situation möglich gemacht worden, in der ein schneller Aufbau gewollt gewesen sei, sagte der Minister am Samstag in Pretoria während eines Südafrika-Besuchs. Dabei entschieden die Behörden am Ort über Betreiber von Teststellen wie Ärzte, Apotheker, Rotes Kreuz oder auch private Anbieter. "Pragmatismus ist in dieser Zeit notwendig. Wer das aber ausnutzt, darf nicht davonkommen", ergänzte Spahn auf Twitter.

Die SPD sieht Spahn in der Verantwortung. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, sagte der dpa: "Nach den Masken jetzt die Schnelltests. Das Managementversagen im Gesundheitsministerium hat inakzeptable Ausmaße angenommen." Spahn habe Warnungen und Hinweise von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen für die Testbedingungen ignoriert. "Er trägt die Verantwortung für den verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler und muss die Selbstbedienung unverzüglich beenden."

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Seit Anfang März sieht die Corona-Testverordnung der Bundesregierung Bürgertests vor. Der Bund übernimmt die Kosten für mindestens einen Schnelltest pro Bürger und Woche.

Im April hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) erstmals die Kosten beim Bundesamt für Soziale Sicherung abgerechnet. Die Teststellen erhalten 18 Euro pro Test. In den Monaten April und Mai wurden insgesamt 660 Millionen Euro überwiesen.

Nach Recherchen von SZ, NDR und WDR lädt das System zum Abrechnungsbetrug ein, da eine Kontrolle fehle. Stichproben hätten etwa an einer Teststelle in Köln ergeben, dass statt 70 wirklich genommener Proben fast 1000 abgerechnet worden seien. Ähnliches hätten Stichproben unter anderem in Essen und in Münster zutage gefördert. Der Bericht verweist auf mangelnde Kontrollmöglichkeiten seitens der Behörden.

Spahn sagte dazu, dass eine nachträgliche Kontrolle bereits vorgesehen sei. "In der Pandemie muss es manchmal schnell gehen." Anbieter müssten aber damit rechnen, dass Unterlagen bis Ende 2024 überprüft werden können. Ohnehin geplant gewesen sei, die Vergütung angesichts des größeren Angebots auf dem Markt demnächst zu senken.

Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei erklärte am Samstag: "Es ist ein gutes Signal, dass die Staatsanwaltschaft Bochum wegen des Betrugsverdachts an Corona-Teststellen Ermittlungen aufgenommen hat. Denn wenn solcher Abrechnungsbetrug tatsächlich vorläge, wären es am Ende die Steuerzahler, die geprellt würden."

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte am Samstag auf Anfrage: "Es bedarf genauer Kontrollen der Abrechnungen durch Corona-Teststellen, wenn es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gibt. Bei Betrugsverdacht bedarf es konsequenter strafrechtlicher Ermittlungen." Gewerbsmäßiger Betrug könne nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, sagte der dpa: "Kriminelle Energie kann man wohl nirgends ausschließen. Allerdings sind bei mir bislang noch keine belastbaren Zahlen aufgetaucht."