Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 5 Stunden 44 Minuten
  • Nikkei 225

    37.307,77
    -771,93 (-2,03%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.472,50
    +563,11 (+0,97%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.297,91
    +412,38 (+45,87%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

ROUNDUP: Scholz will längere Verjährungsfrist bei schwerer Steuerhinterziehung

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will Staatsanwälten mehr Zeit für Ermittlungen im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal zu Lasten der Staatskasse verschaffen. Er wolle sicherstellen, dass "die strafrechtliche Verfolgungsverjährung für Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung deutlich verlängert wird", sagte Scholz dem "Handelsblatt". Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung beträgt die Verfolgungsverjährung bislang 20 Jahre. Scholz will sie auf 25 Jahre ausdehnen.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Die Verlängerung der Verjährungsfrist soll mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise auf den Weg gebracht werden. "Mehr als 100 Banken auf vier Kontinenten sind von den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden betroffen sowie letztlich wohl circa 1000 Verantwortliche", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Aufklärung der Strukturen der Cum-Ex-Deals sowie des Zusammenwirkens der Beteiligten sei äußerst schwierig. Ohne eine Verlängerung der absoluten Verfolgungsverjährung würde schon in naher Zukunft eine Verjährung der ersten Taten drohen.

Allein in Nordrhein-Westfalen, wo die allermeisten Cum-Ex-Ermittlungen laufen, gibt es nach Angaben von Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) mittlerweile 68 Ermittlungsverfahren mit rund 880 Beschuldigten. Das sind mehr als doppelt so viele Beschuldigte wie noch im vergangenen September

Im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess hatte das Landgericht Bonn im März zwei britische Aktienhändler, die als Kronzeugen umfassend zur Aufklärung beigetragen hatten, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Privatbank M.M. Warburg war als sogenannte Einziehungsbeteiligte zur Zahlung von 176 Millionen Euro aufgefordert worden. Dagegen hat sie Revision eingelegt, so dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof landet. Mittlerweile gibt es am Landgericht Bonn ein weiteres Verfahren im Cum-Ex-Komplex, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag bestätigte. Einzelheiten nannte er nicht.