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ROUNDUP: Scheuer weist Kritik an Autobahnreform zurück

BERLIN (dpa-AFX) - Das Verkehrsministerium hat Kritik an der Reform der Autobahnverwaltung zurückgewiesen. Konkret geht es um eine Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu Kooperationsvereinbarungen mit den Ländern - der Dienst hatte bereits im Mai Verfassungsbedenken angemeldet. "Wir haben schon damals mit sehr guten Argumenten widersprochen", sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Er sprach von einem "Sommerloch"-Thema.

Ein Sprecher Scheuers sagte, Ziel der Kooperationsvereinbarungen sei eine gegenseitige punktuelle Unterstützung der Länder bei bestimmten Aufgaben wie der IT. Die Zuständigkeiten und Befugnisse blieben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eindeutig zugeordnet. Die Verantwortung liege seit 1. Januar bei der Autobahn-GmbH. Hoheitliche Aufgaben würden durch die Kooperationen nicht übertragen.

Kritisiert wird in dem Gutachten vor allem, dass entgegen dem Reformziel eine Mischverwaltung zwischen Bund und Ländern entstanden ist. Der Bund hatte mit den Ländern Kooperationsabkommen geschlossen, weil die bundeseigene Autobahn GmbH nicht wie geplant bis Ende 2020 sämtliche Prozesse von den Ländern übernehmen konnte. Eine Mischverwaltung, die für die Bundesautobahnen gerade nicht vorgesehen sei, finde aufgrund der Kooperationsvereinbarungen aber faktisch statt, heißt es in dem Gutachten.

Das Grundgesetz verteile bestimmte Zuständigkeiten an Bund und Länder, die eigenständig mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen seien. Die Länder übernähmen aber durch die Kooperationsvereinbarungen eine Vielzahl der Aufgaben, die dem Bund beziehungsweise der Autobahn GmbH oblägen, so dass sie ihre Aufgaben nicht mit eigenen Mitteln wahrnähmen.

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Die Kooperationsvereinbarungen könnten zwar ausnahmsweise zulässig sein, heißt es im Gutachten. Ein Grund wäre ein reibungsloser Übergang der Verwaltung der Bundesautobahnen von den Ländern auf die bundeseigene Autobahn GmbH. Allerdings habe der Bundesrechnungshof schon 2017 auf eine zeitliche Knappheit hingewiesen, sei aber ungehört geblieben. "Das könnte gegen die Annahme eines sachlichen Grundes sprechen, weil die Kooperationsvereinbarungen vermeidbar gewesen wären."

Der Grünen-Chefhaushälter im Bundestag, Sven-Christian Kindler, kommentierte, Scheuer habe die Reform der Autobahn-Verwaltung gegen die Wand gefahren. Im Kern sei die Reform trotz des gesetzlichen Auftrags nicht abgeschlossen. "Mit einem Griff in die Trickkiste hat Andreas Scheuer die wahren Kosten der Reform ebenso verschleiert wie die Tatsache, dass er den Auftrag des Gesetzgebers, die Reform zum 1. Januar 2021 abzuschließen, nicht erfüllt hat." Die Kooperationsvereinbarungen dürften keine Dauerlösung werden, denn sie verstießen gegen Recht und Gesetz.

Scheuer sprach von einem "alten Hut" aus dem Mai: "Dass Herr Kindler dieses verstaubte Gutachten jetzt nochmal aus der Schublade holt, zeigt mal wieder, wie unsauber die Grünen mit Dokumenten und Quellen umgehen."