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ROUNDUP: Schäuble erlässt Maskenpflicht im Bundestag

BERLIN (dpa-AFX) - Im Deutschen Bundestag muss von diesem Dienstag an ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) habe entschieden, "eine allgemeine Maskenpflicht im Parlament anzuordnen, weil die Entwicklung der Sars-CoV2-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen ist", teilte die Parlamentsverwaltung am Montag in Berlin mit. Die Anordnung sei zunächst bis zum 17. Januar befristet.

Bislang galt für den Bundestag nur eine Empfehlung zum Maskentragen. Teile der Hauptstadt überschreiten aktuell die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, die für ein innerdeutsches Risikogebiet gilt.

Die Maskenpflicht gelte "für alle Räume, einschließlich des Plenarsaals, der Sitzungssäle und Besprechungsräume, sowie für alle Verkehrsflächen und Aufzugsanlagen der Gebäude", teilte der Bundestag mit. Den Fraktionen werde dringend empfohlen, entsprechende Regelungen auch für ihre Räumlichkeiten zu erlassen.

Die Maßnahme sei auch erforderlich, weil ohne diesen Baustein die Infektionsgefahr steigen würde. In letzter Konsequenz könnte "die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages in kurzer Zeit stark beeinträchtigt oder sogar zum Erliegen gebracht werden könnte", heißt es zur Begründung in der Verordnung. Es gebe viel Akzeptanz im Bundestag für Empfehlungen zum Infektionsschutz. "Das gilt jedoch nicht in gleicher Weise für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung."

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Die Mund-Nasen-Bedeckung darf abgelegt werden, wenn man sich an seinem Platz in einem Sitzungs- oder Besprechungsraum oder im Plenarsaal befindet, so der Bundestag - vorausgesetzt, man hat mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen. Auch Sprecher am Rednerpult und an Saalmikrophonen dürfen die Maske ablegen, ebenso Präsidentinnen und Präsidenten, die eine Sitzung leiten.

Wer mit einem ärztlichen Attest belegen kann, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für ihn nicht zumutbar ist, kann demnach auf ein Visier ausweichen.

"In den Büroräumen und am Arbeitsplatz kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden, sofern der Raum alleine genutzt oder der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder eine geeignete Abtrennung zu anderen Plätzen vorhanden ist", teilte der Bundestag mit. In der Verfügung wird auch Bezug genommen auf die neuen Berliner Regeln, die eine Pflicht zum Tragen von Masken in Büro- und Verwaltungsgebäuden vorsehen, wenn man sich vom eigenen Platz entfernt und nicht den nötigen Mindestabstand zu anderen einhalten kann.

Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Die kann im Extremfall, wenn sich jemand dauerhaft uneinsichtig zeigt, bei einigen Tausend Euro liegen. Auch ein Verweis aus dem Bundestag und ein Hausverbot sind möglich. Gegen die Verfügung von Bundestagspräsident Schäuble kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Dies hätte aber den Angaben zufolge keine aufschiebende Wirkung.

Insbesondere in der AfD-Fraktion zweifeln einige an der Sinnhaftigkeit von Mund-Nasen-Bedeckungen zum Infektionsschutz. Die Fraktion stellt es ihren Abgeordneten frei, selbst über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu entscheiden.

Der Bundestag führt zur Begründung für die Verschärfung weiter aus: "Die Übertragung durch SARS-CoV-2 Aerosolpartikel spielt, wie inzwischen bekannt ist, eine mindestens ebenso große Rolle wie die Tröpfcheninfektion. Da die Partikel aufgrund ihres geringen Gewichts nicht schnell zu Boden fallen, sondern - abhängig von Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Belüftung - bis zu mehreren Stunden "in der Luft" stehenbleiben, ist die Wahrscheinlichkeit, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren, im geschlossenen Raum erheblich höher als eine Übertragung im Freien."

Auch im Bundesinnenministerium muss seit Samstag jeder einen Mund-Nase-Schutz tragen, es sei denn, er sitzt an seinem Schreibtisch oder beim Essen in der Kantine.