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ROUNDUP: Ruf nach Reform der Schuldenbremse wird lauter - BDA dagegen

BERLIN (dpa-AFX) -Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Klima- und Transformationsfonds hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Aussetzung der Schuldenbremse gefordert. "Der Paukenschlag aus Karlsruhe bedeutet vor allem eines: Die Bundesregierung muss die Schuldenbremse wieder aussetzen, denn die Folgen der Energiekrise sind längst nicht ausgestanden", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin.

Die Ampel müsse dafür sorgen, dass die notwendigen Investitionen in Klimaschutz und die Transformation kommen. "Kurzsichtige Sparwut gefährdet den sozialen Frieden in unserem Land", so Körzell. "An einer grundlegenden Reform der Schuldenbremse führt jetzt kein Weg mehr vorbei." Künftig müssten Nettoinvestitionen von der Schuldenregel ausgenommen sein und hohe Vermögen zur Finanzierung der Transformation herangezogen werden. Verdi-Chef Frank Werneke sagte: "Die Schuldenbremse erweist sich mit dem Karlsruher Urteil endgültig als Zukunftsbremse." Sie müsse grundlegend reformiert werden.

Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Angesichts vieler großer Krisen muss die Schuldenbremse erneut ausgesetzt werden." Zudem müssten starke Schulter mehr Lasten tragen - etwa durch eine Vermögenssteuer.

Gegen ein Antasten der Schuldenbremse wandte sich die Arbeitgebervereinigung BDA. "Statt die Schuldenbremse auszutricksen, muss jetzt eine Offensive für den Standort Deutschland kommen", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der Deutschen Presse-Agentur. "Dazu gehört neben der qualitativen Konsolidierung der Finanzen vor allem eine Reform des Sozialstaats, auch weil "Immer teurer" zu immer mehr Frust führt." Kampeter sagte: "Nicht die Schuldenbremse, sondern die hohen Ausgaben und die Reformmüdigkeit sind unser Problem."

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Haushalt von 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Bund darf zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder damit nicht für den Klimaschutz nutzen. Die Änderung des Nachtragshaushalts sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands am Mittwoch in Karlsruhe.