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ROUNDUP: Regierung will bei Übernahmen von Hightech-Firmen genauer hinsehen

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will bei Übernahmen deutscher Hightech-Firmen etwa aus China künftig genauer hinschauen. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Im Kern geht es um neue Meldepflichten für Investitionen in Hoch- und Zukunftstechnologiesektoren, auch dort könnten deutsche Sicherheitsinteressen berührt sein, betonte das Wirtschaftsministerium.

Der Kreis von Firmen, die bei der außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung von Unternehmenserwerben als besonders sicherheitsrelevant gelten, soll erweitert werden. Hintergrund ist auch eine EU-Verordnung.

Künftig kann die Regierung Investitionen von Unternehmen aus Drittstaaten in deutsche Firmen etwa aus den Bereichen ?ünstliche Intelligenz, Halbleiter oder Quantentechnologie prüfen - und zwar ab einem Anteilserwerb ab 20 Prozent. Die Investitionsprüfung greife zudem grundsätzlich nicht nur bei einer erstmaligen Beteiligung an einem Unternehmen, sondern auch bei darauffolgenden, aufstockenden Investitionen.

Auch künftig werde die Regierung nur ausnahmsweise eine ausländische Direktinvestition untersagen müssen, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium. Deutschland sei und bleibe ein offener Investitionsstandort. Dort aber, wo Sicherheitsinteressen berührt seien, müsse eine genaue Prüfung möglich sein.

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Kritik kam vom Bundesverband der Deutschen Industrie. Wolfgang Niedermark als Mitglied der Hauptgeschäftsführung sagte, die Bundesregierung ziehe das Korsett für Investoren und Unternehmen bei staatlichen Investitionsprüfungen noch enger. "Für den Investitionsstandort Deutschland ist es ein problematisches Signal, wenn der Staat die Genehmigungspflicht von Beteiligungen aus Drittstaaten für immer mehr Unternehmen verschärft, aber wir können einige Argumente dafür nachvollziehen."

Die Novelle berücksichtige zentrale Sorgen der deutschen Industrie, so Niedermark. "Bestimmte Teilbranchen wie die Robotik sollen nicht einer pauschalen Prüfungspflicht unterliegen. Die deutsche Industrie begrüßt, dass der Staat den Hinzuerwerb zusätzlicher Anteile künftig nur beim Überschreiten definierter Schwellenwerte prüft.

Die Änderungsverordnung soll laut Ministerium in wenigen Tagen in Kraft treten und danach Bundesrat und Bundestag zugeleitet werden. Der Bundestag kann den Angaben zufolge die Novelle binnen vier Monaten aufheben. Die Zustimmung des Bundesrats sei nicht erforderlich.