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ROUNDUP: Rückerstattung gekippter Steuern muss nicht zwingend verzinst werden

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kippt das Bundesverfassungsgericht eine Steuer, ist der Gesetzgeber nicht unbedingt verpflichtet, Betroffenen ihre Rückerstattung auch noch zu verzinsen. Das gelte jedenfalls bei niedrigen Zinsen und niedriger Inflation und Rückzahlung binnen weniger Jahre, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Freitag mit. Im konkreten Fall ging es um eine Zinsforderung von mehr als 2,7 Millionen Euro wegen der 2017 für nichtig erklärten Brennelementesteuer. Die Verfassungsbeschwerde des klagenden Kraftwerk-Betreibers blieb erfolglos. (Az. 2 BvR 737/20)

Das Unternehmen hatte eine im Juli 2016 gezahlte Steuer von fast 55 Millionen Euro im Juni 2017 zurückbekommen. Es war der Ansicht, dass ihm zur vollständigen Kompensation für diesen Zeitraum auch noch Zinsen zustehen. Gefordert wurden 0,5 Prozent. Angesichts des großen Betrags macht das eine beträchtliche Summe aus.

In der Abgabenordnung ist ein solcher Anspruch allerdings nicht vorgesehen. Der Entscheidung zufolge ist der Verzicht auf eine generelle Verzinsung der Erstattung auch nicht verfassungswidrig.

Aus der Verletzung von Grundrechten ergäben sich zwar grundsätzlich auch Kompensationsansprüche, teilte der Zweite Senat mit. Der Gesetzgeber sei aber nicht verpflichtet, "sämtliche Folgen verfassungswidriger Eingriffe rückwirkend zu beseitigen". Er könne frei entscheiden, ob zur Kompensation Zinsansprüche gehören sollen.

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In dem Fall hatte das Hauptzollamt die Steuer von Anfang an nur vorläufig festgesetzt, weil das Verfahren zum zugrundeliegenden Gesetz damals schon in Karlsruhe anhängig war. Das Unternehmen hatte deshalb nur Einspruch eingelegt und keine Klage erhoben.

Sogenannte Prozesszinsen müssen laut Gesetz erst "von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an" gezahlt werden. Die Richter halten es nicht für nötig, sie in Steuersachen auch Betroffenen ohne Prozessrisiko zuzugestehen. Wenn unklar ist, ob eine Steuer vor Gericht Bestand hat, kann das Finanzamt mit vorläufigen Bescheiden arbeiten. Die Steuerzahler profitieren dann automatisch von einem Grundsatz-Urteil

- auch wenn sie ihren Bescheid nicht angefochten haben.

Karlsruhe hatte das Kernbrennstoffsteuergesetz im Frühjahr 2017 rückwirkend für nichtig erklärt: Der Bund habe gar nicht die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer solchen Abgabe. Damit wurde ein Zustand hergestellt, als hätte es die Steuer niemals gegeben. Für die Bundesregierung ein ziemliches Fiasko: Sie musste den Atomkonzernen aus den Jahren 2011 bis 2016 mehr als sechs Milliarden Euro zu Unrecht kassierte Steuern erstatten. Das Gesetz hatte vorgesehen, dass auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen, je Gramm 145 Euro fällig wurden.