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ROUNDUP: Prozess um Käpt'n Iglo - Urteil in München erwartet

MÜNCHEN (dpa-AFX) - In einem Prozess um eine der bekanntesten Werbefiguren Deutschlands will das Landgericht München am Donnerstag (09.30) sein Urteil verkünden: Der Fischstäbchenhersteller Iglo will dem Konkurrenten Appel Feinkost verbieten, mit einer ähnlichen Werbefigur im Seemannslook Werbung zu machen. Appel Feinkost wirbt unter dem Motto "küstlich fein" mit einem wettergegerbten Herrn, der ebenso wie Käpt'n Iglo Bart und Seemannsmütze trägt.

Iglo wirft Appel Feinkost vor, den Käpt'n nachgeahmt zu haben. In dem Prozess geht es aber nicht um das Urheberrecht. Laut Landgericht argumentiert Iglo, die Verbraucher könnten beide Werbefiguren verwechseln. Die Werbung sei deswegen irreführend, Iglo sieht einen Fall unlauteren Wettbewerbs.

Appel Feinkost verkauft ebenso wie Iglo tiefgekühlte Fischprodukte. Das Unternehmen gehört zum Lebensmittelkonzern Heristo und wollte sich nicht zu dem Prozess äußern.

Iglo betonte, dass das Unternehmen zuerst eine außergerichtliche Einigung angestrebt habe. Käpt'n Iglo habe bei den Deutschen eine Bekanntheit von über 80 Prozent, hieß es in der Stellungnahme. Iglo könne die von Appel Feinkost vertretene Position, "dass es sich nicht um eine Nachahmung unter Ausnutzung der Bekanntheit und des Markterfolgs der Werbefigur und -konzeption des "Käpt'n Iglo" handelt, nicht nachvollziehen oder akzeptieren".

Unklar war zunächst, warum der Streit um den Käpt'n fern der Nordseeküste in Bayern ausgefochten wird: Iglo sitzt in Hamburg, Appel Feinkost in Cuxhaven.