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ROUNDUP/Oberster Datenschützer: Stehen dem Gesundheitsschutz nicht im Weg

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat davor gewarnt, den Gesundheitsschutz gegen einen vernünftigen Datenschutz ins Feld zu führen. "Keine geeignete und erforderliche Maßnahme zur Pandemiebekämpfung wurde aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben blockiert", sagte Ulrich Kelber (SPD) am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichtes seiner Behörde.

Der Datenschutz trage dazu bei, dass die Akzeptanz gegenüber Maßnahmen zum Gesundheitsschutz steige, sagte Kelber. Die Vorstellung der Corona-Warn-App am Dienstag sei dafür der beste Beweis. "Es gibt also keinen Grund dafür, zu versuchen, das Grundrecht zum Schutz der Gesundheit und das Grundrecht des Schutzes der informationellen Selbstbestimmung gegeneinander auszuspielen."

Bei der Bewertung der Corona-Warn-App durch seine Behörde mit dem Attribut "ausreichend" habe es sich nicht um eine Schulnote gehandelt, betonte Kelber. In der datenschutzrechtlichen Bewertung gebe es nur "ein ausreichend oder nicht ausreichend".

Kelber bekräftigte seine Kritik am Verfahren, wie ein Infektionsstatus in der App offiziell bestätigt werde. Zum Start der App würden offenbar nur zehn Prozent der Testergebnisse datenschutzfreundlich digital übertragen. Der große Rest müsse über eine Telefon-Hotline gehen. "Diese Hotline sehen wir als eine Schwächung des ansonsten gut durchdachten Prinzips der Pseudonymitätswahrung an", sagte Kelber. Das Verfahren könne auch ein Einfallstor für falsche Daten sein, mit dem dann Fehlalarme ausgelöst werden. "Deswegen drängen wir als Aufsichtsbehörde darauf, die Notwendigkeit dieser Hotline so schnell es geht auf Null zu setzen.

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Kelber bekräftigte seine Warnung an Arbeitgeber, ihren Beschäftigten die Installation der App vorzuschreiben. "Ein Zwang, die App vorzuzeigen, ist datenschutzrechtlich nicht haltbar. Sollten Unternehmen dagegen verstoßen, würden die Datenschutzbeauftragten der Länder aktiv, die dafür zuständig seien. "Von daher wiederhole ich meinen Appell: "Versucht es lieber nicht!"."

Auch Restaurantbesitzer oder Geschäftsinhaber dürften nicht verlangen, dass Kunden oder Gäste die App vorzeigen müssen. Die Restaurantbesitzer könnten zwar entscheiden, wen sie bedienen wollen und wen nicht. "Sie würden aber den Einblick in eine App verlangen, die personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeitet. Das wiederum steht ihnen nicht zu."

Bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes betonte Kelber, die Aufsichtsmöglichkeiten seien durch die Datenschutzgrundverordnung deutlich gestärkt worden. "Im Bereich der Unternehmen können wir Geldbußen aussprechen, auch empfindliche Geldbußen. Wir haben von dieser Möglichkeit im letzten Jahr erstmals Gebrauch gemacht." Dabei musste der Telefonanbieter 1&1 Telecom 9,5 Millionen Euro zahlen, weil er nicht ausreichend verhindert hatte, dass Dritte über die telefonische Kundenbetreuung Kundendaten erfragen konnten.

Kelber betonte, der Bundestag habe "wichtige und weitreichende Schritte unternommen", um seiner Behörde zu ermöglichen, die gewachsene Zahl von Aufgaben auch zu bewältigen. Insbesondere bei der Aufsicht über die Sicherheitsbehörden habe es einen deutlichen Stellenzuwachs in den Haushalten 2019 und 2020 gegeben. "Und ich werde diese auch nutzen, um weiterhin eine aktive Rolle bei der Aufsicht über die Sicherheitsbehörden einzuräumen. Das gilt insbesondere auch für die Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst." Das Bundesverfassungsgericht habe aktuell entschieden, dass die Struktur der Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst weitreichend reformiert und ausgeweitet werden müsse.