Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.917,28
    -171,42 (-0,95%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.939,01
    -50,87 (-1,02%)
     
  • Dow Jones 30

    38.007,51
    -453,41 (-1,18%)
     
  • Gold

    2.342,30
    +3,90 (+0,17%)
     
  • EUR/USD

    1,0737
    +0,0036 (+0,33%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.002,12
    -357,14 (-0,59%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.387,34
    +4,77 (+0,34%)
     
  • Öl (Brent)

    82,60
    -0,21 (-0,25%)
     
  • MDAX

    26.043,18
    -302,89 (-1,15%)
     
  • TecDAX

    3.266,76
    -32,84 (-1,00%)
     
  • SDAX

    13.995,77
    -211,86 (-1,49%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.078,86
    +38,48 (+0,48%)
     
  • CAC 40

    8.016,65
    -75,21 (-0,93%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.546,24
    -166,51 (-1,06%)
     

ROUNDUP: NRW setzt nach Gerichtsurteil Corona-Einreiseverordnung außer Kraft

DÜSSELDORF/MÜNSTER (dpa-AFX) - Das NRW-Gesundheitsministerium setzt nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) die Corona-Einreiseverordnung des Landes außer Kraft. "Da das OVG wesentliche Bedenken gegen die zentralen Regelungen der Verordnung geäußert und sie außer Kraft gesetzt hat, ist die gesamte Verordnung ab sofort nicht mehr anzuwenden", erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitagabend auf Anfrage der dpa. Eine entsprechende Mitteilung an die Kommunen erfolge umgehend.

Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster hatte wenige Stunden zuvor die in der Corona-Einreiseverordnung geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az: 13 B 1770/20.NE).

Der Beschluss des OVG stellt nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums das bisherige System des Bundes zur Ausweisung von ausländischen Risikogebieten in Frage. Das Oberverwaltungsgericht sei der Auffassung, dass eine Quarantäne nicht gerechtfertigt ist, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande bestehe. Derzeit erfolge eine Einordnung als Risikogebiet durch das RKI unabhängig von einem Vergleich mit der jeweiligen Infektionslage in Deutschland. Das NRW-Gesundheitsministerium kündigte an, das Urteil des OVG in den nächsten Tagen auszuwerten.

Der Kläger aus Bielefeld war bis zum 13. November auf Ibiza und reiste dann weiter nach Teneriffa. Am 22. November will er zurück nach Deutschland fliegen. Weil der Wert der Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf den Balearen deutlich niedriger liegt als in Bielefeld, wehrte er sich gegen den Vorwurf, als ansteckungsverdächtig qualifiziert zu werden.

WERBUNG

Nach der gekippten Regelung müssen sich Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten nach der Einreise nach Nordrhein-Westfalen in häusliche Quarantäne begeben (Absonderung) und dürfen zehn Tage lang keinen Besuch aus anderen Haushalten empfangen.

"Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stellt sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären", schreibt das Oberverwaltungsgericht zur Begründung. Die angefochtenen Regelungen seien daher unverhältnismäßig.