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ROUNDUP: NRW lockert Corona-Vorgaben unter anderem für Freizeitsportler

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Trotz der zuletzt stagnierenden Werte bei den Corona-Neuansteckungen gelten in Nordrhein-Westfalen von Montag an zahlreiche Lockerungen. Dass Grundschüler und Schüler der Abschlussklassen wieder zurück in die Schule dürfen, war klar. Das Land lässt nun aber auch vielen Freizeitsportlern, Musikschulen und Hobbygärtnern mehr Freiräume. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) warnte am Freitag aber zugleich vor übereilten Schritten.

"Die aktuelle Tendenz zur Stagnation der Infektionszahlen und die sich offenbar weiter ausbreitenden Virus-Mutationen machen mir Sorgen", sagte Laumann. Die wichtige Sieben-Tage-Kennziffer für Corona-Neuinfektionen war am Freitag nach einem längeren Abwärtstrend in NRW erneut leicht gestiegen. Bundesweit warnen Experten vor den Auswirkungen der ansteckenderen Varianten des Coronavirus.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

SCHULEN UND KITAS: Am Montag sollen zunächst die Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschulen tageweise in einem Wechselmodell in den Präsenzunterricht zurückkehren. Dabei gilt auf dem ganzen Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Schüler bis zur Klasse 8 könnten eine Alltagsmaske tragen, wenn eine medizinische nicht passt. Auch einige außerschulische Förderangebote werden wieder erlaubt. Kitas starten am Montag in einen eingeschränkten Regelbetrieb - das heißt, alle Kinder dürfen kommen, wenn auch für weniger Stunden.

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FREIZEITSPORT: Von Montag an sind Aktivitäten auf Sportanlagen im Freien wieder erlaubt, wenn höchstens zwei Personen zusammen trainieren - wie etwa beim Tennis. Sind nur Personen aus einem Hausstand gemeinsam aktiv, dürfen auch mehr als zwei Menschen gemeinsam Sport treiben. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben hingegen geschlossen.

MUSIKSCHULEN: In Musikschulen darf wieder Einzelunterricht erteilt werden - allerdings nur für Kinder bis zum Grundschulalter.

HUNDESCHULEN: Auch Hundeschulen dürfen unter besonders scharfen Abstands-Regeln ab Montag wieder einzelne Veranstaltungen im Freien anbieten. Diese Regelung gilt insgesamt für Bildungsangebote im Freien.

GARTENMÄRKTE: Für Hobbygärtner gilt: Bau- und Gartenmärkten dürfen dann wieder Gemüsepflanzen und Saatgut (etwa Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln) sowie nötiges Zubehör verkaufen. Das übrige Sortiment der Märkte darf für die Kunden aber nicht angeboten werden. Bislang war lediglich der Verkauf von Schnittblumen und verderblichen Topfpflanzen erlaubt.

FRISEURE UND FUSSPFLEGE: Auf den nächsten Haarschnitt - das war bereits bekannt - müssen die Menschen noch ein paar Tage länger warten. Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten werden. Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios müssen hingegen weiter geschlossen bleiben.

Die verlängerte Corona-Schutzverordnung mit diesen Neuerungen gilt zunächst bis zum 7. März.