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ROUNDUP: Neue Testverordnung - Schnelltests in Pflegeheimen und Kliniken

BERLIN (dpa-AFX) - Bewohner von Pflegeheimen, ihre Besucher und Beschäftigte sowie Menschen im Gesundheitswesen sollen in nächster Zeit verstärkt auf Corona getestet werden. Das sieht die neue Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am Donnerstag in Kraft getreten ist. Demnach soll es möglich sein, dass sich Bewohner, Beschäftigte und auch Besucher dieser Einrichtungen einmal pro Woche testen lassen können, wenn die Einrichtungen das in entsprechenden Testkonzepten verlangen.

Zum Einsatz kommen sollen dabei vor allem sogenannte Antigen-Schnelltests. Die haben den Vorteil, dass die Probe nicht ins Labor muss, Sie kann stattdessen direkt vor Ort, zum Beispiel im Pflegeheim, untersucht werden. Ein Ergebnis liegt nach Angaben verschiedener Hersteller in 15 bis 30 Minuten vor. Die Testkits ähneln im Aussehen denen eines Schwangerschaftstests. Die Nachteile: Antigen-Tests gelten als nicht so genau wie PCR-Tests. Damit sie ein positives Ergebnis anzeigen, ist im Vergleich zum PCR-Test eine größere Virusmenge nötig. Laut Robert Koch-Insitut muss deshalb ein positives Ergebnis im Antigen-Test immer noch einmal mittels PCR-Test bestätigt werden.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekräftigte am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin", dass es bei diesen Tests wie angekündigt zunächst vor allem um den Gesundheits- und Pflegebereich gehen soll. Für den privaten Bereich, etwa um sich "freizutesten" oder gar für Selbsttests, seien sie nicht gedacht. Der Test müsse durch medizinisches Personal angewendet werden. "Es geht immer noch darum, tief in die Nase zu kommen. Das kann man nicht alleine bei sich selbst, als Laie schon gar nicht."

Auch Schnelltests in Schulen sind nach Spahns Angaben zunächst nicht vorgesehen. "Wir fangen an vor allem mit dem Gesundheitswesen." Es gehe darum, zuerst einmal die "Meistgefährdeten", wie Pflegebedürftige, Patienten und auch Beschäftigte im Gesundheitswesen zu schützen. Dann werde man sehen, ob die Schnelltests in weiteren Lebensbereichen eine zusätzliche Sicherheit geben könnten.

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Die neue Corona-Testverordnung regelt die Prioritäten bei der Testung und welche Bevölkerungsgruppen unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf einen kostenlosen Test haben. Corona-Tests sollen ab jetzt stärker auf die Risikogruppen und das Gesundheitswesen konzentriert werden, und weniger auf Reiserückkehrer.

DIE REGELUNGEN IM EINZELNEN:

Anspruch auf Tests haben Mitarbeiter, Bewohner oder Besucher von Pflegeheimen und auch Beschäftigte und Menschen, die in anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens behandelt, betreut oder gepflegt werden. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen oder Unternehmen im Rahmen eines Testkonzepts Tests verlangen oder das Gesundheitsamt diese dort anordnet. Möglich sind laut Verordnung wöchentliche Tests. Hier geht es vor allem um die genannten Antigen-Schnelltests.

Anspruch auf einen Corona-Test haben zudem Kontaktpersonen, die vom Arzt oder vom Gesundheitsamt als solche identifiziert werden. Etwa Menschen, die mit einer nachweislich infizierten Person in einem Haushalt leben, in einer Firma arbeiten oder in einer Schulklasse sind oder die in den vorherigen zehn Tagen durch die "Corona-Warn-App" eine Warnung erhalten haben. Außerdem haben Menschen, die aus einem ausländischen Risikogebiet einreisen, Anspruch auf einen Corona-Test innerhalb von zehn Tagen. In all diesen Fällen sollen weiterhin vorrangig PCR-Tests zum Einsatz kommen.

Wer aus einem sogenannten Hotspot innerhalb Deutschlands zurück nach Hause kommt, bekommt nur dann einen kostenlosen Test, wenn das Gesundheitsamt einen solchen veranlasst.