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ROUNDUP/Nächtliche Ausgangssperre: Wenig Verstöße, friedliche Proteste

BERLIN (dpa-AFX) - Auch in der zweiten Nacht mit Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist es in den betroffenen Städten und Gemeinden nach ersten Meldungen der Polizei großteils ruhig geblieben. Nur vereinzelt stellten Polizei und Ordnungsämter Verstöße fest. So lag die Hauptstadt in der Nacht zu Sonntag weitgehend ausgestorben da. Selbst in den Ausgehbezirken Berlins war es ruhig, an den Straßenecken standen gegen Mitternacht nur vereinzelt oder in kleinen Gruppen Bier trinkende Menschen herum. Auf Nachfrage berichteten viele Polizeien von einer ähnlich ruhigen Einsatznacht, darunter Präsidien und Lagezentren in Hamburg, Stuttgart, Frankfurt und Nordrhein-Westfalen.

In Reutlingen war die Polizei mit starkem Aufgebot in der Innenstadt präsent, doch mussten die Beamten kaum eingreifen. Zu größeren Ansammlungen junger Menschen wie an den vergangenen Wochenenden kam es diesmal nicht. Auch die Duisburger Polizei berichtete von einer ruhigen Nacht. Die Bürger hielten sich weitgehend an die beschlossenen Regeln, sagte ein Sprecher. Im Duisburger Stadtteil Marxloh hatte sich am späten Samstagabend der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) ein Bild von den Kontrollen gemacht und mit Einsatzkräften gesprochen.

In einigen Städten hatten am Abend insgesamt einige hundert Menschen gegen die Ausgangsbeschränkungen protestiert. Die Demonstrationen verliefen nach Angaben der Polizei friedlich. In Frankfurt zogen etwa 300 Demonstranten mit Plakaten durch die Innenstadt, einige zündeten dabei stark rauchende Feuerwerkskörper. In Hannover protestierten rund 100 Menschen. Beide Demonstrationen waren zuvor bei der Polizei angemeldet worden. In Kassel nahmen für eine halbe Stunde etwa 50 Menschen an einem nicht angemeldeten Aufzug teil; die Corona-Abstandsregeln wurden dabei laut Polizei weitestgehend eingehalten. In Berlin versammelten sich nach einem Aufruf im Internet spontan etwa 20 bis 30 Radfahrer zu einer Protestfahrt.

Das neue Bundesgesetz zur Verschärfung der Corona-Maßnahmen sieht nächtliche Ausgangssperren zwischen 22.00 und 5.00 Uhr vor, wenn in einer Stadt oder einem Landkreis die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Dies ist derzeit in sehr vielen Kreisen und Städten der Fall. In diesen Nachtstunden darf man dann die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Zu den Ausnahmen gehört zum Beispiel die Fahrt zur Arbeit. Joggen und Spazierengehen bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.