Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 3 Stunden 18 Minuten
  • Nikkei 225

    38.090,87
    +129,07 (+0,34%)
     
  • Dow Jones 30

    37.753,31
    -45,66 (-0,12%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.194,64
    -1.779,23 (-2,97%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.683,37
    -181,88 (-1,15%)
     
  • S&P 500

    5.022,21
    -29,20 (-0,58%)
     

ROUNDUP: Sind Maut-Nachforderungen aus Ungarn rechtens? - BGH entscheidet

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Maut-Nachforderungen aus Ungarn sind für Autofahrer ärgerlich und ziemlich teuer - ob sie auch rechtlich zulässig sind, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (9.00 Uhr). In dem Musterverfahren in Karlsruhe geht es darum, dass Reisende zur Kasse gebeten werden, wenn sie auf Autobahnen und bestimmten Schnellstraßen in Ungarn ohne elektronische Vignette unterwegs sind und dabei erwischt werden. Die dann fälligen Gebühren können sich auf ein Vielfaches des ursprünglichen Betrages belaufen. Im konkreten Fall wehrt sich der Autovermieter Hertz dagegen, fast 1000 Euro nebst erheblicher Zusatzgebühren für fünf Mautverstöße mit Mietwagen zu zahlen. (Az. XII ZR 7/22)

Vor Reisen durch das Land muss eigentlich eine elektronische Vignette ("e-Matrica") gekauft werden, um bestimmte Straßen zu nutzen. Kontrolliert wird über das Autokennzeichen. Zahlt jemand nicht, sind deutlich höhere Gebühren fällig. Das Geld treibt ein deutsches Inkassounternehmen beim Halter des Fahrzeugs ein.

Der Autovermieter hält dieses Vorgehen für unzulässig. In keinem anderen europäischen Land mit Straßenmaut hafte allein der Halter, hatte der Anwalt von Hertz bei der Verhandlung vor drei Wochen geltend gemacht. Der Senat hatte hingegen angedeutet, in dem Vorgehen keinen Verstoß gegen die deutsche Rechtsordnung sehen. So könne sich Hertz das Geld bei seinen Kunden, den eigentlichen Mautprellern, ja zurückholen. Auch gegen die Höhe der Gebühren schienen die Richter keine grundsätzlichen Bedenken zu haben. Der Maximalbetrag - das bis zu 20-fache der ursprünglichen Maut - werde schließlich nur dann fällig, wenn man die erste, niedrigere Nachgebühr nicht überweise.

Nach ADAC-Angaben kostet die Maut für eine Woche seit diesem Jahr 3820 Forint. Das sind umgerechnet knapp 10 Euro. Wird ein Auto ohne E-Vignette erwischt, wird zunächst eine sogenannte Grundersatzmaut fällig, die das Fünffache der ursprünglichen Maut beträgt. Zahlt der Fahrzeughalter nicht binnen 60 Tagen, wird es noch einmal deutlich teurer. Mahnverfahren über deutsche Inkassounternehmen sind laut ADAC üblich.