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ROUNDUP: Länder fordern Nachbesserungen an geplanter Kassen-Finanzreform

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesländer haben deutliche Änderungen an Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr gefordert. So soll der Bund dem Gesundheitsfonds nach dem Willen der Länder 2023 nicht wie geplant nur zwei Milliarden Euro, sondern fünf Milliarden Euro überweisen, wie der Bundesrat in einem Beschluss am Freitag mehrheitlich forderte. Der Gesundheitsfonds ist die Geldsammel- und -verteilstelle der Krankenversicherung.

Die Länder forderten zudem mehrheitlich, bestimmte Extra-Vergütungen von Behandlungen für Neupatienten in Arztpraxen anders als geplant beizubehalten. Bereits die Bundesärztekammer hatte kritisiert, der Wegfall dieses Geldes für die Ärzte könne die Versorgungssituation verschlechtern und stelle für junge Ärztinnen und Ärzte möglicherweise einen weiteren Grund dar, sich gegen eine Niederlassung zu entscheiden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin drohte sogar mit einer Verschlechterung bei der Patientenbetreuung, sollten die Pläne des Bundes für neue Vergütungsregeln umgesetzt werden. In dem Fall sehe sie sich gezwungen, einen Honorarverteilungsmaßstab für die Berliner Praxen einzuführen, der ab 2023 zu deutlichen Leistungseinschränkungen in der ambulanten Versorgung führen werde.

Auch um die künftigen wirtschaftlichen Bedingungen für Pharmakonzerne sorgen sich die Länder. "Dieses Maßnahmenpaket reduziert die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland", kritisierte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). Die Länderkammer sprach sich dafür aus, die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro zu streichen. Zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben will die Regierung zudem ein geltendes Preismoratorium bei Arzneimitteln bis Ende 2026 verlängern.

Nach der Stellungnahme des Bundesrates ist der Bundestag am Zug. Verabschiedet dieser das Gesetz, beraten die Länder noch einmal abschließend darüber. Kern des Gesetzentwurfs ist, dass vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen werden sollen.