Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.576,77
    +1.257,80 (+2,16%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.366,36
    +53,73 (+4,09%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

ROUNDUP/Kreml: Forderung nach Nawalnys Freilassung ist 'unrechtmäßig'

MOSKAU (dpa-AFX) - Der Kreml hat den Aufruf des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Freilassung des inhaftierten Oppositionspolitikers Alexej Nawalny als "unrechtmäßig" zurückgewiesen. Die Entscheidung sei "ein sehr ernsthafter Versuch der Einmischung in innerrussische Justizangelegenheiten", sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Donnerstag der Agentur Interfax zufolge. Ähnlich hatten sich am Vortag bereits das russische Außen- sowie das Justizministerium geäußert.

Der Gerichtshof in Straßburg hatte Russland am Mittwoch aufgefordert, den kürzlich in einem heftig kritisierten Verfahren zu mehreren Jahren Straflager verurteilten Nawalny unverzüglich freizulassen. Das Gericht gab damit einem Antrag Nawalnys auf einstweilige Maßnahmen statt und verwies darauf, dass diese verbindlich seien. Russland wiederum beruft sich auf seine neue Verfassung, die nationale Interessen über internationales Recht stellt.

"Nein, wir suchen keinerlei Konfrontationen", sagte Peskow zudem auf die Frage, ob Russland über einen Austritt aus dem Europarat nachdenke, dessen Organ der Menschenrechtsgerichtshof ist.

Nawalny war vor mehr als zwei Wochen zum Verbüßen von dreieinhalb Jahren Straflager verurteilt worden. Ihm werden aber ein mehrmonatiger Hausarrest und Haftzeiten angerechnet, sodass seine Anwälte von zwei Jahren und acht Monaten ausgehen. Der Kremlkritiker soll gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren verstoßen haben, während er sich in Deutschland von einem Anschlag mit dem Nervengift Nowitschok erholte. Das Urteil wurde vielfach als politisch motiviert kritisiert.

In der Moskauer Haftanstalt wurde Nawalny unterdessen seiner eigenen Aussage zufolge als fluchtgefährdet eingestuft. Er habe ein entsprechendes Dokument unterschreiben müssen, wurde auf seinem Instagram-Account mitgeteilt.