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ROUNDUP/Kreise: Bund will im November wegen Corona massive Beschränkungen

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bund will mit drastischen Kontaktbeschränkungen die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff bekommen. Nach einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Video-Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder an diesem Mittwoch sollen diese Maßnahmen ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten. Ziel von Bund und Ländern sei es, "zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen" erforderlich seien. "Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung."

Unter anderem sollen Gastronomiebetriebe wie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen werden - ausgenommen Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch soll der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit deutschlandweit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, heißt es in dem Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.

Der Bund will ferner touristische Übernachtungsangebote im Inland für fast den gesamten November verbieten. Übernachtungsangebote dürften nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden, heißt es in dem Entwurf der Beschlussvorlage. Auch diese Regelung soll vom 4. November bis Ende des Monats gelten.

Außerdem will der Bund Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, deutschlandweit fast den ganzen November untersagen. So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser vom 4. November an bis Ende des Monats schließen. Laut Entwurf für die Beschlussvorlage des Bundes betrifft die Regelung auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Auch Messen, Kinos und Freizeitparks sollen schließen.

Schulen und Kindergärten will der Bund aber offen halten. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen in diesen Bereichen einführen. Der Einzelhandel soll demnach unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben.