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ROUNDUP: Kosten der Digitalisierung - Gericht hört Experten zu Parteifinanzen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Zwei Tage lang hat das Bundesverfassungsgericht Politiker und Experten zur staatlichen Parteienfinanzierung und möglichen Mehrkosten infolge der Digitalisierung gehört. Mit Verweis etwa auf Datensicherheit, Hackerangriffe und soziale Netzwerke hatten Union und SPD 2018 eine umstrittene Erhöhung der absoluten Obergrenze um jährlich rund 25 Millionen Euro gerechtfertigt. Dass die Parteien aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten deutlich höhere Kosten, aber kaum Einsparungen haben, erklärten am Mittwoch Sachverständige.

Die Politikwissenschaftler Isabelle Borucki von der Universität Siegen und Frank Decker von der Bonner Universität betonten, dass Parteien Doppelstrukturen aufrechterhalten müssen, um alle Mitglieder zu erreichen und allen Menschen Ansprechmöglichkeiten zu bieten. Bei CDU und SPD - Durchschnittsalter bei rund 60 Jahren - sei mehr als die Hälfte der Mitglieder nicht per Mail erreichbar, sagte Decker. Diese Parallelstruktur sei ein wesentlicher Kostenfaktor. Eine vollständige Digitalisierung würde viele Menschen ausschließen, sagte Borucki. Demokratietheoretisch sei das gefährlich.

Die SPD habe den Mehraufwand auf 25 Prozent beziffert und vergangenes Jahr mehr als zehn Millionen Euro dafür ausgegeben, sagte Decker. Die CDU habe die Mehrkosten mit 15 bis 20 Prozent angegeben. Bei anderen Parteien schätze er die Werte ähnlich hoch. Am niedrigsten seien sie bei CSU und FDP, die neue Instrumente am wenigsten nutzten. Zum Vergleich: Die Erhöhung der Obergrenze betrug damals 15 Prozent. Als Vorreiter bei Online-Mitgliederbefragungen nannte Decker die AfD.

Von der staatlichen Parteienfinanzierung profitierten zuletzt 22 Parteien. Auch die Zahl steige, sagte Decker. "Die Logik des immer gleichgroßen Kuchens, der die absolute Obergrenze folgt, geht daran vorbei." Mehr Parteien bedeuteten auch mehr Wettbewerbsdruck.

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Das höchste deutsche Gericht verhandelte am Mittwoch den zweiten Tag über den sogenannten Normenkontrollantrag von Grünen, Linkspartei und FDP (2 BvF 2/18), mit dem sie die Erhöhung auf Verfassungskonformität überprüfen lassen wollten. Schwerpunkt am Dienstag war eine Organklage der AfD, die zu wenig Zeit zum Reagieren moniert (2 BvE 5/18). Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Rechtsprofessorin Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf sagte, Gründe für eine Anhebung müssten zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses vorliegen und könnten nicht nachgereicht werden. Ebenso könnten spätere Ereignisse wie die Situation in der Corona-Pandemie nicht als Beleg herangezogen werden, dass eine vorherige Anhebung notwendig war. Schönberger ist in der Verhandlung in Karlsruhe Bevollmächtigte von Grünen, Linke und FDP.

Die Richterinnen und Richter stellten unter anderem infrage, wie weit die Begründungspflicht reicht und ob neben externen Argumenten für eine Anhebung - etwa die Digitalisierung - auch innerparteiliche Änderungen wie neue Teilhabeformen der Mitglieder Gründe sein können.