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ROUNDUP: K+S darf Salzentsorgung in Werra bis Ende 2027 fortsetzen

KASSEL (dpa-AFX) - Das Regierungspräsidium Kassel hat dem Kali-Konzern K+S <DE000KSAG888>kurz vor dem Auslaufen der bisherigen Genehmigung für die kommenden sechs Jahre die Erlaubnis zur Entsorgung von Salzabwässern in die Werra erteilt. Die wasserrechtliche Erlaubnis gelte für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 für die hessisch-thüringischen Werke Werra und Neuhof Ellers, teilte das Regierungspräsidium am Donnerstag mit. Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums werden damit die Ergebnisse der Weserministerkonferenz umgesetzt.

Mit der neuen Erlaubnis würden die Grenzwerte in der Werra am Pegel Gerstungen erneut schrittweise gesenkt und damit den Vorgaben der Bewirtschaftungsplanung der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser Rechnung getragen, hieß es beim Regierungspräsidium. So wird der Grenzwert für Chlorid stufenweise von 2400 Milligramm auf 1700 Milligramm pro Liter Wasser ab 1. Januar 2024 gesenkt. Auch für Magnesium und Kalium gelten jeweils schrittweise niedrigere Grenzwerte. Die Erlaubnis stehe außerdem unter dem Vorbehalt einer weiteren Grenzwerte-Senkung für die Jahre 2026/2027, der eine Überprüfung durch die FGG Weser bereits im Jahr 2024 vorausgehen soll.

"Die neue Erlaubnis ist eine gute Nachricht für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werken Werra und Neuhof-Ellers", sagte K+S-Vorstandschef Burkhard Lohr. "Sie zeigt auch, dass unsere umfangreichen Investitionen und Maßnahmen zur weiteren Entlastung der Umwelt und zur umweltgerechten Umstellung des Entsorgungskonzeptes am Werk Werra anerkannt werden."

Im Rahmen des Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung waren nach Angaben des Regierungspräsidiums mehr als 650 Einwendungen eingegangen, und es seien mehr als 280 Behörden, Kommunen und Verbände beteiligt gewesen. Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber (CDU) sprach von einem "weiteren Schritt Richtung Verbesserung der ökologischen Bedingungen an Werra und Weser".

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Die Weserministerkonferenz beschloss dem Ministerium zufolge eine deutliche Verringerung der Salz-Einleitung auf den Zielwert von 1580 Milligramm. Der für 2024 festgelegte Grenzwert von 1700 Milligramm entspreche dem Zielwert. Die Werte bedeuten dem Ministerium zufolge, dass an 90 Prozent der Tage niedrigere und zugleich an keinem Tag der höhere Wert überschritten werden darf.

Die Einleitung wird von Umweltschützern wegen gravierender Folgen für Ökosysteme und Grundwasser kritisiert.