Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.617,99
    +2.002,26 (+3,48%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

ROUNDUP: Justizminister kündigt raschen Gesetzentwurf zur Triage an

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine rasche Reaktion der Bundesregierung zum Triage-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts angekündigt. "Das erste Ziel muss sein, dass es erst gar nicht zu einer Triage kommt. Wenn aber doch, dann bedarf es klarer Regeln, die Menschen mit Handicaps Schutz vor Diskriminierung bieten", schrieb er am Dienstag auf Twitter. Die Bundesregierung werde dazu zügig einen Gesetzentwurf vorlegen.

Das Karlsruher Gericht hatte auch mit Verweis auf die Behindertenrechtskonvention entschieden, der Bundestag müsse "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen - also wenn Ärzte entscheiden müssen, wen sie angesichts knapper Ressourcen retten und wen nicht. Bei der Umsetzung habe der Gesetzgeber Spielräume. (Az. 1 BvR 1541/20)

"Das Bundesverfassungsgericht zeigt auf, dass ein Risiko einer Benachteiligung von Menschen mit einer Behinderung in einer Extremsituation wie einer Triage besteht", erklärte Buschmann in einer am Nachmittag veröffentlichten ausführlicheren Stellungnahme. Der Gesetzgeber müsse daher selbst unverzüglich Vorgaben treffen. "Ich begrüße diese klaren Worte des Bundesverfassungsgerichts."

Die Bundesregierung werde die verschiedenen gesetzgeberischen Möglichkeiten "schnell und sorgfältig analysieren und zügig dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen", kündigte Buschmann an. In die Erarbeitung werde sich auch das Justizministerium einbringen. Bei der Ausgestaltung lasse das Verfassungsgericht weiten Gestaltungsspielraum. "Rein prozedurale Regelungen sind ebenso denkbar wie konkrete substanzielle Vorgaben. Sichergestellt werden muss in jedem Fall, dass in einer Triage-Situation niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt wird."

Buschmann betonte aber auch: "Zugleich wird sich die Bundesregierung weiterhin als erstes Ziel darum bemühen, dass es gar nicht erst zu einer Situation kommt, in der ein solches Triage-Gesetz zur Anwendung kommt. Eine deutschlandweite Überlastung der intensiv-medizinischen Behandlungskapazitäten konnte bislang vermieden werden; diesem Ziel gelten auch weiterhin all unsere Anstrengungen."